Elternzeit für Auszubildende
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht auch für Auszubildende. Dies ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.
Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber (oder Ausbildenden) verlangen und gleichzeitig mitteilen, für welchen Zeitraum Elternzeit genommen werden soll.
Ab dem Zeitpunkt, von dem an ein Auszubildender Elternzeit verlangt, höchstens jedoch acht Wochen vor der Elternzeit und auch während der Elternzeit, kann das Ausbildungsverhältnis nicht gekündigt werden.
Da in Anspruch genommene Elternzeit nicht auf die Ausbildungszeit angerechnet wird, verlängert sich die Ausbildungszeit um die Zeit der Inanspruchnahme. Während der Elternzeit ruht das Ausbildungsverhältnis.
Die Verlängerung der Ausbildungszeit erfolgt in der Regel in Kombination mit einer Verlängerung zur Erreichung des Ausbildungszieles, um sicherzustellen, dass das Ausbildungsverhältnis mit bestandener Abschlussprüfung und nicht mit Vertragsablauf vor der Abschlussprüfung endet.
Nachfolgend zwei Rechenbeispiele mit Elternzeit während der Ausbildungszeit und über das Ausbildungszeitende hinausgehend:
1. Elternzeit während der Ausbildungszeit
Ausbildungszeit vom 1. 8. 2018 bis zum 31.7.2021.
Entbindungstermin 15. 11. 2019.
Ende der achtwöchigen Schutzfrist 10. 1. 2020.
Elternzeit ein Jahr bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes, bis zum 15. 11. 2020.
Verlängerungszeitraum vom 11.01.2020 bis zum 15.11.2020 = 10 Monate, 4 Tage.
Vertragsverlängerung vom 01.08.2021 + 10 Monate, 4 Tage = 04.06.2022.
Vertragsverlängerung wegen Elternzeit in Verbindung mit Verlängerung zum Erreichen des Ausbildungszieles sicherheitshalber bis 31.07.2022, somit Abschlussprüfung im Sommer 2022.
2. Elternzeit über das Ausbildungszeitende hinaus
Ausbildungszeit vom 01.08.2018 bis zum 31.07.2021.
Entbindungstermin 15.11.2019.
Ende der achtwöchigen Schutzfrist 10.01.2020.
Elternzeit 3 Jahre bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes, bis zum 15.11.2022.
Verlängerungszeitraum vom 11.01.2020 bis zum 31.07.2021 = 18 Monate, 21 Tage.
Vertragsverlängerung vom 16.11.2022 + 18 Monate, 21 Tage = 05.06.2024.
Vertragsverlängerung wegen Elternzeit in Verbindung mit Verlängerung zum Erreichen des Ausbildungszieles bis 31.07.2024. Somit Abschlussprüfung im Sommer 2024.
Stand: 03.03.2022