Eintragungsbestätigung von Ausbildungsverhältnissen stets kontrollieren
Die Eintragung des Ausbildungsvertrags in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird dem Ausbildungsbetrieb und dem/der Auszubildenden mit einer schriftlichen Eintragungsbestätigung angezeigt.
Leider kommt es vor, dass Übertragungsfehler oder Fehleingaben bei den Namen der Auszubildenden oder falsche Ausbildungszeiten in der Eintragungsbestätigung nicht gemeldet werden. Dies kann dazu führen, dass Prüfungszeugnisse falsch ausgestellt oder Auszubildende für falsche Prüfungen vorgesehen werden. Auch die Überprüfung der angegebenen Berufsschule ist wichtig, da sich der Prüfort in der Regel an der besuchten Berufsschule orientiert.
Die IHK bittet darum, die Eintragungsbestätigungen zu überprüfen und Fehler zu melden.
Stand: 19.02.2025