Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex)
Zielsetzung und Rechtsgrundlage
Die Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex) ist ein Förderinstrument nach §§ 74–75a SGB III. Sie unterstützt junge Menschen mit Förderbedarf sowie Ausbildungsbetriebe vor und während einer betrieblichen Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung (EQ). Ziel ist die Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen und die Sicherstellung eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses.
Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel wurde AsA flex im Mai 2020 dauerhaft in das SGB III überführt. Die bisherigen Förderinstrumente „Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)“ und „Assistierte Ausbildung (AsA alt, § 130 SGB III)“ wurden zusammengeführt, um die Förderstruktur zu vereinfachen.
Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel wurde AsA flex im Mai 2020 dauerhaft in das SGB III überführt. Die bisherigen Förderinstrumente „Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)“ und „Assistierte Ausbildung (AsA alt, § 130 SGB III)“ wurden zusammengeführt, um die Förderstruktur zu vereinfachen.
Zielgruppe
AsA flex richtet sich an junge Menschen, bei denen zu erwarten ist, dass sie eine EQ oder Ausbildung ohne zusätzliche Unterstützung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen können. Förderindikatoren sind u. a.:
- unzureichende Schul- oder Berufsschulnoten
- Prüfungsängste
- Schwierigkeiten beim Erwerb betrieblicher Ausbildungsinhalte
- soziale oder persönliche Problemlagen mit Einfluss auf den Ausbildungsverlauf
- unzureichende Schul- oder Berufsschulnoten
- Prüfungsängste
- Schwierigkeiten beim Erwerb betrieblicher Ausbildungsinhalte
- soziale oder persönliche Problemlagen mit Einfluss auf den Ausbildungsverlauf
Förderstruktur
Die Maßnahme gliedert sich in zwei Phasen:
1. Optionale Vorphase
- Vollzeitmaßnahme mit bis zu 39 Wochenstunden (mindestens 22 Wochenstunden)
- Ziel: Vorbereitung auf eine Ausbildung oder EQ
2. Begleitende Phase (obligatorisch)
- Teilzeitmaßnahme mit flexiblen Stundenkontingenten
- Ziel: Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses oder der EQ
Eine Verlängerung der Maßnahme ist bei entsprechendem Bedarf möglich.
1. Optionale Vorphase
- Vollzeitmaßnahme mit bis zu 39 Wochenstunden (mindestens 22 Wochenstunden)
- Ziel: Vorbereitung auf eine Ausbildung oder EQ
2. Begleitende Phase (obligatorisch)
- Teilzeitmaßnahme mit flexiblen Stundenkontingenten
- Ziel: Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses oder der EQ
Eine Verlängerung der Maßnahme ist bei entsprechendem Bedarf möglich.
Förderinhalte
Die Unterstützung erfolgt durch:
- sozialpädagogische Begleitung
- Stütz- und Förderunterricht
- gezielte Prüfungsvorbereitung
- Coaching des Ausbildungspersonals
- Unterstützung bei Organisation und Durchführung der Ausbildung
- Erstellung betrieblicher Ausbildungspläne
- Vermittlung zielgruppengerechter Ausbildungsmethoden
Die Förderinhalte werden individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden abgestimmt. Die Maßnahme kann in Abstimmung mit der Berufsschule durchgeführt werden.
- sozialpädagogische Begleitung
- Stütz- und Förderunterricht
- gezielte Prüfungsvorbereitung
- Coaching des Ausbildungspersonals
- Unterstützung bei Organisation und Durchführung der Ausbildung
- Erstellung betrieblicher Ausbildungspläne
- Vermittlung zielgruppengerechter Ausbildungsmethoden
Die Förderinhalte werden individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden abgestimmt. Die Maßnahme kann in Abstimmung mit der Berufsschule durchgeführt werden.
Kosten und Zuständigkeit
Die Kosten für AsA flex werden bei Vorliegen der Voraussetzungen vollständig von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen (§§ 74–75a SGB III). Für Ausbildungsbetriebe und Teilnehmende entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag bleiben unberührt.
Verfahren und Ansprechpartner
Detaillierte Auskünfte zu AsA flex erhalten Betriebe bei der zuständigen Agentur für Arbeit unter der für Arbeitgeber eingerichteten kostenlosen Servicenummer: (0800) 45 55 520.
Erläuterung zur Umsetzung der AsA flex erhalten Unternehmen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Auch die IHK Hannover als zuständige Stelle für die betriebliche Ausbildung steht für alle Fragen vor und während der Ausbildung gern zur Verfügung. Die Ausbildungsbegleiter der AsA flex können sich im Einzelfall mit den Ausbildungsberatern der IHK abstimmen.
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Stand: 07.10.2025