Ausbildung
Ausbilderwechsel anzeigen
Rechtsgrundlage und Meldepflicht
Ausbildungsbetriebe sind gemäß § 35 Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtet, eine fachlich und persönlich geeignete Ausbilderin bzw. einen Ausbilder zu benennen. Änderungen in der Ausbilderfunktion – insbesondere Bestellung, Wechsel oder Ausscheiden – sind der IHK Hannover zeitnah mitzuteilen.
Verfahren bei Ausbilderwechsel
Bei einem Wechsel der Ausbilderin oder des Ausbilders ist Folgendes zu beachten:
- Die Mitteilung erfolgt in der Regel über das Asta-Infocenter.
- Alternativ können Sie den Erfassungsbogen für Ausbilderinnen und Ausbilder nutzen.
- Geeignete Nachweise zur fachlichen Eignung sind beizufügen.
- Die IHK prüft die Eignung gemäß § 30 BBiG i. V. m. § 1 AEVO.
- Der Wechsel ist auch dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen (§ 3 Ziff. 2 Muster-Berufsausbildungsvertrag).
Für Rückfragen stehen Ihnen die IHK-Ausbildungsberater/-innen zur Verfügung.
Erfassungsbogen für Ausbilder/-innen
Erfassungsbogen für Ausbilder/-innen
Stand: 10.04.2026
