Ausbilder-Wechsel anzeigen
Ausbildungsbetriebe sind gesetzlich zur Benennung einer Ausbilderin oder eines Ausbilders verpflichtet. Die IHK bittet daher die ausbildenden Unternehmen, ihr Veränderungen zur Bestellung, den Wechsel oder das Ausscheiden von Ausbildern stets mitzuteilen (§ 35 BBiG).
Mit dem Erfassungsbogen für Ausbilderinnen und Ausbilder benötigt die IHK von allen ausbildenden Unternehmen auch die Unterlagen zum Nachweis der Eignung der jeweiligen Ausbilderinnen und Ausbilder.
Das ausbildende Unternehmen muss auch dem Auszubildenden den Ausbilderwechsel schriftlich bekannt geben (§ 3 Ziff. 2 Berufsausbildungsvertrag).
Für Rückfragen stehen Ihnen die IHK-Ausbildungsberater/-innen zur Verfügung.
Stand: 22.04.2025