Abmeldung von Auszubildenden

Wenn ein Auszubildender vorzeitig Ihr Unternehmen verlässt, melden Sie ihn bitte umgehend bei der IHK ab. Nur so können anteilig Kosten zeitnah erstattet werden.
Nutzen Sie dazu das Formular, das Ihnen die IHK zur Verfügung stellt.
Stand: 10.04.2025