Ausbildung

Abmeldung von Auszubildenden

Verlässt ein Auszubildender oder eine Auszubildende das Unternehmen vorzeitig, ist die Industrie- und Handelskammer Hannover gemäß § 45 Abs. 2 BBiG unverzüglich über die Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses zu informieren.
Die Abmeldung erfolgt durch das ausbildende Unternehmen. Nutzen Sie hierfür das Asta-Infocenter. Alternativ reichen Sie das vollständig und unterzeichnete Formular ein. Hierzu stellt die IHK Hannover ein standardisiertes Formular zur Verfügung.
Eine zeitnahe Mitteilung ermöglicht die korrekte Anpassung der Ausbildungsdaten im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse sowie die anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren, sofern zutreffend. Die Abmeldung ist insbesondere relevant bei Vertragsauflösungen, Kündigungen oder sonstigen vorzeitigen Beendigungen.

Nutzen Sie dazu das Formular, das Ihnen die IHK zur Verfügung stellt.
Stand: 30.03.2026