Ausbildung
Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Leitungsbauer/-in für Infrastrukturtechnik
Leitungsbauer und Leitungsbauerinnen für Infrastrukturtechnik arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen. Sie bauen Druckrohrleitungen für den Transport von flüssigen und gasförmigen Medien sowie Armaturen und Formstücke aus unterschiedlichen Werkstoffen ein.
Leitungsbauer und Leitungsbauerinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch.
Leitungsbauer und Leitungsbauerinnen führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch.
Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab, richten Baustellen ein, ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch, berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle.
Bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung zum Tiefbaufacharbeiter und zur Tiefbaufacharbeiterin ist
1. der oder die Auszubildende von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Kanalbauer und zur Kanalbauerin für Infrastrukturtechnik befreit und
2. diese Ausbildung im Umfang von 24 Monaten auf die Dauer der Berufsausbildung zum Kanalbauer und zur Kanalbauerin für Infrastrukturtechnik anzurechnen, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.
1. der oder die Auszubildende von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Kanalbauer und zur Kanalbauerin für Infrastrukturtechnik befreit und
2. diese Ausbildung im Umfang von 24 Monaten auf die Dauer der Berufsausbildung zum Kanalbauer und zur Kanalbauerin für Infrastrukturtechnik anzurechnen, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.
Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Leitungsbauer und Leitungsbauerin für Infrastrukturtechnik ist während einer Dauer von 30 Wochen in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen. (überbetriebliche Ausbildung) durchzuführen. Hierdurch sind Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend des jeweiligen Schwerpunktes zu ergänzen und zu vertiefen.
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Hier finden Sie weiterführende Informationen zu diesem Beruf.
Ausbildungsdauer: 36 Monate Stand der Ausbildungsordnung: Berufsschule: Unterrichtsform: Ausbildungsordnung: Die Ausbildungsordnung, den Rahmenplan und den Ausbildungsplan finden Sie hier IHK-Ansprechpartner: Ausbildungsberatung
Mathias Totzke
Prüfungssachbearbeitung
Mark Henschel
Stand: 22.04.2026
