Ausbildung
Lagerfachhelfer/-in
Der Ausbildung zum/-r Lagerfachhelfer/in liegt eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG zugrunde.
Lagerfachhelfer/innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung für behinderte Menschen (nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) nehmen Waren an, lagern sie sachgerecht und reichen sie weiter bzw. verpacken und versenden sie. Sie arbeiten vorwiegend im Groß- und Einzelhandel, im Versandhandel, bei Speditionen oder in Industriebetrieben mit Lagern und Versandabteilungen. Lagerfachhelfer/innen nehmen Güter an und überprüfen anhand der Begleitpapiere die Art, Menge und Beschaffenheit der Waren. Bei Beschädigungen oder einer fehlerhaften Lieferung bereiten sie deren Rückgabe vor. Gibt es keine Beanstandungen, werden die Güter ausgepackt, sortiert und sach- und umweltgerecht gelagert bzw. dem Bestimmungsort im Betrieb zugeleitet.
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Ausbildungsdauer: 24 Monate Stand der Ausbildungsordnung: Berufsschule: Unterrichtsform: Ausbildungsordnung: Die Ausbildungsordnung, den Rahmenplan und den Ausbildungsplan finden Sie hier IHK-Ansprechpartner: Ausbildungsberatung
Peter Schlote
Prüfungssachbearbeitung
Aleksandr Benke
Stand: 14.04.2026
