Ausbildung

Fachpraktiker/-in im Verkauf

Der Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in für Verkauf liegt eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG zugrunde. Die Ausbildungsregelung orientiert sich an der Berufsausbildung zum Verkäufer.
Fachpraktiker/-innen im Verkauf sind in Handelsunternehmen mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten tätig. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählen der Verkauf sowie die Mitwirkung bei vor- und nachbereitenden Arbeiten in beratungs- und selbstbedienungsorientierten Betrieben. Tätigkeitsfelder sind darüber hinaus Warenannahme und Warenlagerung, Warenpräsentation, Bestandspflege und Inventur.
Stand: 14.04.2026