Bürokratieabbau - Mehr Effizienz, weniger Papier im Arbeitsrecht

Ab dem 1. Januar 2025 bringt das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) einige bedeutende Veränderungen im Arbeitsrecht mit sich, die auf eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands und eine Förderung der Digitalisierung abzielen. Ziel ist es, Unternehmen zu entlasten, Effizienz zu steigern und rechtliche Prozesse zu vereinfachen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen insbesondere die Erleichterung administrativer Prozesse und die Einführung digitaler Kommunikationswege. Schriftformerfordernisse werden teilweise durch die einfache Textform ersetzt, elektronische Zeugnisse und Arbeitsverträge werden zulässig.

Rechtsanwältin Julika Sonntag gibt einen Überblick über die anstehenden Neuerungen, worauf Sie als Arbeitgeber achten müssen, was einfacher wird und welche Fehler Sie nicht begehen dürfen.
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Speaker
  • Julika Sonntag (Rechtsanwältin der Kanzlei Julika Sonntag)
  • Judith Becker (Konfliktmanagement)