Hinweis für Mitgliedsunternehmen
Massenhafte Abmahnungen der „Kanzlei Schneider“
Derzeit werden wieder vermehrt Abmahnungen wegen möglicher Verstöße gegen die DSGVO an Unternehmen verschickt. Absender ist angeblich eine “Kanzlei Schröder”, allerdings mit der Mailkennung info@quicklyemailsend24.com.
Die IT-Recht Kanzlei aus München hat folgende Meldung dazu veröffentlicht: Massenhafte Abmahnungen der „Kanzlei Schneider“ – was steckt dahinter?
Fazit: Die Anforderungen an eine „ordentliche“ Abmahnung werden hier so offensichtlich nicht erfüllt, dass ein abgemahntes Unternehmen gar nicht reagieren sollte, jedenfalls nicht gegenüber den Abmahnern. Selbstverständlich ist aber eine solche „Abmahnung“ ein guter Anlass, um nochmal zu prüfen, ob auf der eigenen Webseite tatsächlich alle datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.