Kooperation mit den IHKs in Schleswig-Holstein
Seit 2006 besteht ein formeller Kooperationsvertrag zwischen der Handelskammer Hamburg und der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck, nachdem die beiden Kammern bereits seit 2004 auf Projektbasis zusammengearbeitet hatten. Unter die Vereinbarungen des Vertrages fallen etwa die gegenseitige Öffnung der Mitgliederverzeichnisse oder des Personalentwicklungswesens.
Ziel der Zusammenarbeit ist es aber vor allem, standortpolitische Themen der gemeinsamen Region wie Fragen
- der Infrastrukturpolitik,
- Technologietransfers oder
- des Flächenmanagements
gemeinsam in Angriff zu nehmen, um gegenüber der Politik möglichst einheitlich aufzutreten.
Diese bilaterale Kooperation fand 2007 ihre Erweiterung in der institutionellen Zusammenarbeit der Handelskammer Hamburg mit der IHK Schleswig-Holstein, der gemeinsamen Organisation der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, Kiel und Lübeck sowie der Einrichtung der gemeinsamen Geschäftsstelle Norderstedt mit der IHK Lübeck.
Unter dem Stichwort “Service ohne Grenzen” haben die beiden Kammern in ihrer Kooperationsvereinbarung unter anderem festgelegt, dass etwaige besondere Kompetenzen der jeweiligen Kammer den Mitgliedsunternehmen aller beteiligten Kammerbezirke zu Gute kommen sollen. Ziel ist, die Betreuung der Mitgliedsunternehmen und die Wahrnehmung der übrigen Kammeraktivitäten so weit als möglich grenzübergreifend zu leisten und der Politik insoweit ein vorbildhaftes Beispiel zu geben.
Konkrete Ergebnisse dieser Kooperation sind unter anderem gemeinsame Positionspapiere zur Clusterpolitik Schleswig-Holsteins und Hamburgs.
Weitere Informationen
- Homepage der IHK Schleswig-Holstein (Link: https://www.ihk-schleswig-holstein.de/)
- Homepage der IHK zu Lübeck (Link: https://www.ihk-schleswig-holstein.de/)