Einfuhrumsatzsteuer wettbewerbsfähig gestalten

Das Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer führt zu spürbaren Wettbewerbsnachteilen für den Außenhandelsstandort Hamburg. Werden Waren über Wasser oder Luft importiert, muss der Einführer unmittelbar die Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll abführen und erhält sie erst im Zuge der Umsatzsteueranmeldung von seinem Finanzamt zurück. In anderen Mitgliedstaaten der EU, etwa den Niederlanden kann der Einführer entweder die Einfuhrumsatzsteuer direkt in seiner Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen (sog. Verrechnungsmodell) und die dadurch entstehende Liquidität anderweitig nutzen oder sogar die Abführung und Geltendmachung der Einfuhrumsatzsteuer vollständig durch den Zollagenten vornehmen lassen. Die mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz eingeführte Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer (sog. Fristenlösung) ist nur eine zu begrüßende Zwischenlösung, um die Wettbewerbsfähigkeit Norddeutschlands als Außenhandelsstandort zu sichern.
Die Handelskammer Hamburg fordert die künftige Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Landesregierungen schnellstmöglich konsequente Schritte hin zur Einführung eines Verrechnungsmodells einzuleiten, um weiterhin bestehende Nachteile wie die unnötige Bindung von Liquidität importierender Unternehmen sowie einen erhöhten Bürokratieaufwand zu beheben. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf das von der EU angestrebte System der zentralen Zollabwicklung, das ohne ein Verrechnungsmodell gleich zwei Zollanmeldungen bei der Einfuhr erforderlich machen würde.