Medienregulierung flexibilisieren und bedarfsgerecht umsetzen

Mit dem Medienstaatsvertrag werden erstmals sogenannte Intermediäre und digitale Medien im Medienrecht berücksichtigt.  Neue Geschäftsmodelle und Formate entstehen allerdings auch weiterhin, vorangetrieben durch digitale Transformationsprozesse, divergente Kommunikationsmöglichkeiten und eine sich wandelnde Konsumpraxis. n dem daraus entstehenden Spannungsfeld zwischen Plattformen, Nutzern, Urhebern und Medien bedarf es
daher einer transparenten und praxistauglichen Medienregulierung, die flexibel und bedarfsgerecht umgesetzt wird.
Neben einer Anpassung bestehender Gesetze und Richtlinien an neuartige Strukturen fordert die Handelskammer Hamburg eine permanente, flexible Abstimmung der medienrechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend den Veränderungen von digitalen Medien, Formaten und  der Meinungsvielfalt und des Wettbewerbs. Wir schlagen außerdem die Schaffung von dynamischen Handlungsspielräumen im Medienrecht vor, die einen ausgeglichenen und fairen Wettbewerb ermöglichen.