Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe)

Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen des Bewirtschaftungsplans 2021-2027 der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe)
Mit dem Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000[1] gelten für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einheitliche und bindende Vorgaben für den Gewässerschutz. Hierzu sind in der WRRL ambitionierte Ziele mit entsprechenden Fristen zum Erreichen dieser verankert. Übergeordnetes Ziel der WRRL war es, bis 2015 alle Gewässer in Europa in einen guten Zustand zu versetzen. Trotz signifikanter Verbesserungen bei der Gewässerqualität, nicht zuletzt durch Umsetzung von technischen Maßnahmen der Wirtschaft, konnte dies jedoch – gemessen an den Maßstäben der geltenden Bewertungssystematik der WRRL – für die meisten Gewässer bis heute nicht erreicht werden.
Für den deutschen Teil der Elbe sowie zugehöriger Nebenflüsse, Grundwasser und Küstengewässer, hat die FGG Elbe, als zuständige länderübergreifende Institution, 2009 einen ersten Bewirtschaftungsplan mit einem detaillierten Maßnahmenkatalog aufgestellt. 2015 fanden eine erste Revision und Aktualisierung statt und eine zweite läuft zurzeit bis Ende 2021. Hierbei soll geprüft werden, ob die bisher durchgeführten und geplanten Maßnahmen im Elbegebiet ausreichen, um die Ziele der WRRL zu erreichen. Des Weiteren soll das zukünftige Vorgehen dargestellt und dargelegt werden, welche weiteren Maßnahmen nötig sind, um sich den Zielen anzunähern.
Die Handelskammer Hamburg unterstützt die Weiterentwicklung des Gewässerschutzes, ist jedoch auch in Sorge um mögliche negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Hamburg, insbesondere in den Bereichen Industrie und Hafen/Schifffahrt. Sie hat sich daher bereits an anderer Stelle für eine grundlegende Überarbeitung der WRRL eingesetzt[2] und setzt sich nun dafür ein, dass sich die Überarbeitung des Bewirtschaftungsplans an folgenden übergeordneten Zielen orientiert:
  • Nachhaltigen Gewässerschutz sicherstellen und diesen kontinuierlich verbessern
  • Erreichte Erfolge berücksichtigen und darstellen
  • Wettbewerbsfähige Industrieentwicklung weiterhin ermöglichen
  • Bürokratischen Aufwand für die Betriebe gerade in „Post-Corona-Zeiten“ minimieren
  • Langwierige und komplizierte wasserrechtliche Genehmigungsverfahren mit ungewissem Ausgang vermeiden,
  • Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Bedingungen vor Ort und von Verhältnismäßigkeit Bestandsschutz und Planungssicherheit gewährleisten
  • Relevante Quellen im Oberlauf stärker berücksichtigen und „Unterlieger“ nicht schlechter stellen
Die gesamte Stellungnahme können Sie im Download (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 522 KB) nachlesen.
[1] Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000)
[2] Vgl. z.B. Stellungnahme der IHK Nord vom Februar 2019