Politik

Mittelstand - Definitionen

Für den Begriff Mittelstand gibt es keine gesetzliche oder allgemein gültige Definition. Da jedoch kaum ein Schlagwort in der Wirtschaftspolitik so häufig verwendet wird, ist es besonders wichtig, nach der jeweils zugrundeliegenden Abgrenzung zu fragen. Im folgenden finden Sie gängige Definitionen, die quantitative Merkmale zur Abgrenzung enthalten. Aber auch qualitative Aspekte spielen in manchen Definitionen eine Rolle. Insbesondere die Einheit von Eigentum und unternehmerischer Verantwortung wird häufiger als charakteristisch angesehen. Allgemein akzeptierte statistische Abgrenzungskriterien existieren nicht.
In der Praxis wird die Frage der Abgrenzung insbesondere dann relevant, wenn es um Maßnahmen zur Mittelstandsförderung geht. Immer häufiger findet man in Literatur und Praxis auch die Bezeichnung "KMU" (kleine und mittlere Unternehmen). Diese Bezeichnung ist der Englischen Abkürzung "SME" (small and medium sized enterprises) nachempfunden. Die in Deutschland gängige Abgrenzung (beispielsweise des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie) ist die Mittelstandsdefinition des "Instituts für Mittelstandsforschung Bonn" (IFM Bonn).

Definition des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn

Das IfM Bonn definiert alle kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) anhand von quantitativen Kriterien wie Jahresumsatz und Beschäftigtenzahl. Für eine Harmonisierung mit der KMU-Definition der EU-Kommission werden auch (analog zur EU-Definition) Kleinst- und Kleinunternehmen definiert.
Als KMU können demnach alle Unternehmen in den freien Berufen, Handwerksbetrieben und alle gewerblichen Betriebe definiert werden, die folgende Kriterien erfüllen:
Unternehmensgröße Anzahl der Beschäftigten und Umsatz €/Jahr
kleinst bis 9 bis 2 Millionen
klein bis 49 bis 10 Millionen
mittel bis 499 bis 50 Millionen
KMU insgesamt unter 500 bis 50 Millionen
Quelle: IFM Bonn (Stand: 1. Januar 2016).
Neben den quantitativen Abgrenzungskriterien über Umsatz und Beschäftigtenzahl nennt das Institut für Mittelstandsforschung auch qualitative Kriterien, die für mittelständische Unternehmen charakteristisch sind:
  • Einheit von Eigentum, Haftung und Führung.
  • Bis zu zwei natürliche Personen oder ihre Familienangehörigen (direkt oder indirekt) halten mindestens 50 % der Anteile eines Unternehmens.
  • diese natürlichen Personen gehören der Geschäftsführung an.
Damit sieht das IFM Bonn die Begriffe Mittelstand, Familienunternehmen, Eigentümerunternehmen und familiengeführte Unternehmen als Synonyme an.
Nach dieser Definition gehören in Deutschland mehr als 99% aller Unternehmen zum Mittelstand.

Definition der Europäischen Union für KMU

Seit 2005 verwendet die Europäische Kommission eine neue Definition für kleine und mittlere Unternehmen. Dabei werden Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl, Umsatz und Bilanzsumme sowie Kriterien bezüglich der Unabhängigkeit des Unternehmens festgelegt, auf Basis derer die Einstufung als KMU erfolgt. Sie ist Grundlage für die Eingrenzung des Empfängerkreises für EU-Förderprogramme. Im Rahmen des EU-Beihilferechts gilt sie auch bezüglich der wettbewerbsrechtlichen Prüfung von nationalen Unterstützungsmaßnahmen für KMU.
Im Einzelnen legt die Definition Folgendes fest:
Größenklasse
Anzahl der Mitarbeiter Max. Jahresumsatz
oder
Max. Jahres-
bilanzsumme
Kleinstunternehmen bis 9 2 Mio. Euro 2 Mio. Euro
Kleines Unternehmen bis 49 10 Mio. Euro 10 Mio. Euro
Mittleres Unternehmen bis 249 50 Mio. Euro 43 Mio. Euro
Quelle: EU-Empfehlung 2003/361 (6. Mai 2003).
Ein Unternehmen gilt grundsätzlich nicht als KMU, wenn 25% oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einem oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden. Ausnahmen bei der Überschreitung des Schwellenwerts von 25% sind zulässig, wenn es sich um Investitionen u.a. von Universitäten oder Forschungszentren ohne Gewinnzweck handelt, die nicht mit dem Unternehmen verbunden sind.