Positionspapier

Energiepolitisches Positionspapier

Einstimmig beschlossen vom Plenum in der Sitzung am 7. Oktober 2021

Präambel

Die Handelskammer Hamburg (HK) vertritt die Interessen von rund 170.000 Hamburger Unternehmen und möchte mit dem vorliegenden Papier für die Hamburger Wirtschaft energiepolitisch Position beziehen. Es leistet damit auch einen Beitrag zur Standortstrategie Hamburg 2040 der Handelskammer Hamburg. 
Die HK bekennt sich zu dem Ziel einer CO2-neutralen Wirtschaft und sieht die Dekarbonisierung der Hamburger Wirtschaft als eine dringliche und fordernde Aufgabe an. Sie vertritt dabei die Ansicht, dass diese Aufgabe neben Risiken und Herausforderungen vor allem auch Chancen bietet.
Elementar für die Dekarbonisierung der Hamburger Wirtschaft ist der rasche Ausbau der sektorübergreifenden Anwendung erneuerbarer Energien, aber auch die Steigerung der Energieeffizienz in allen Sektoren. 
Dieser Prozess wird mit erheblichen Kosten verbunden sein. Die Handelskammer befürwortet eine Lastenteilung nach dem Verursacherprinzip unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit. 
Entscheidend für die Unternehmen aus allen Branchen sind langfristige und verlässliche Ziele und Rahmenbedingungen, um langfristige Planungs- und Investitionssicherheit zu haben. Grundsätzlich sollte die Energiepolitik einen systemischen und holistischen Ansatz verfolgen und nicht einzelne Sektoren, Technologien und Aspekte isoliert betrachten.
Wettbewerb und Vielfalt der Marktteilnehmer, Abbau von Bürokratie und Technologieoffenheit sind wesentliche Eckpfeiler einer guten Energiepolitik. 

Positionen

Erzeugung und Ausbau Erneuerbarer Energien

Status Quo
Mit der Fortschreibung des Hamburger Klimaplans hat sich die Stadt ambitionierte Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen gesetzt: Minus 55 Prozent CO2-Emissionen 2030 im Vergleich zu 1990 und mindestens minus 95 Prozent bis 2050.  
Ein konsequenter Ausbau von Erneuerbaren Energien (EE) ist für das Erreichen dieser Ziele unerlässlich. Das Hamburger Klimaschutzgesetz gibt unter anderem vor, ab 2023 auf Neubauten verpflichtend Solaranlagen zu installieren – wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Ab 2025 gilt das auch, wenn nur die „Dachhaut“ erneuert wird. 
Der aktuelle Zubau entspricht jedoch nicht den erforderlichen Ausbaumengen und -pfaden, es droht sogar ein Rückbau an Kapazitäten durch das Auslaufen der EEG-Vergütung in Verbindung mit den Regelungen des novellierten EEG.
Der EE-Anteil am Hamburger Primärenergieverbrauch lag im Jahr 2017 bei 4,1 Prozent und ist damit im Bundesländervergleich am geringsten. Der EE-Anteil am Bruttostromverbrauch liegt in Hamburg bei 3,8 Prozent.  Er ist dabei in den letzten zehn Jahren nur geringfügig gestiegen (2,9 Prozent in 2007).  
Gleichwohl ist Hamburg mit über 10.000 Beschäftigten, davon über drei Viertel alleine in der Windenergie, bedeutender Standort für die Branche der Erneuerbaren Energien.  Dazu kommen zahlreiche Dienstleister, Finanzierer, Zertifizierer sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Die weltweite Leitmesse der Windenergie findet hier statt. 
Forderungen
Die nicht mehr aktuellen Energiebedarfsprognosen der Bundesregierung für den Gesamtstromverbrauch und den Verbrauch aller weiteren Energiesektoren für die Jahre 2030, 2040 und 2050 sind dringend auf der Basis der neuen veränderten Rahmenbedingungen, der geplanten und gewollten Sektorenkopplung und der neuen Klimaschutzziele (Pariser Klimaabkommen) anzupassen. Ohne diese neue Energiebedarfsplanung kann keine verlässliche Energiepolitik organisiert werden. 
Die gesetzlichen Ausbaugrenzen für Erneuerbare Energien müssen den neuen EE-Ausbau- und Klimaschutzzielen sowie dem zu erwartenden Mehrbedarf durch zunehmende Sektorenkopplung entsprechend unverzüglich nach oben angepasst und im Sinne eines langfristigen Pfades unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit mit dem Ausstieg aus fossilen Versorgungsquellen synchronisiert werden. Die von der EU freigegebenen ausschreibungsfreien De-Minimis-Regeln würden den Ausbau der Erneuerbaren Energien bedeutend entbürokratisieren und müssen daher dringend in nationales Recht überführt werden.
Zudem bedarf es vor dem Hintergrund der Transformation des Gesamtsystems einer kommunalen EE-Ausbaustrategie, die alle Potenziale der Stadt Hamburg und alle Energieträger einschließt. Auch hierbei muss der Aspekt der Versorgungssicherheit eine maßgebliche Rolle spielen.
Der Ausbau von EE-Erzeugungsanlagen muss unterstützt und Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt werden. Bestehende Flächennutzungspläne müssen überprüft und zeitgemäß (entsprechend dem aktuellen Stand der Technik) angepasst werden. Ggf. müssen Sondergebiete ausgewiesen werden, bspw. Autobahnrandgrundstücke.
Es gilt auch, Akzeptanz in der Bevölkerung für EE-Infrastruktur zu schaffen, z.B. durch die Mehrfachnutzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Solaranlagen, Bürgerbeteiligungen und Mieterstrommodelle. 
Die Chancen des Repowering müssen konsequenter genutzt werden, z.B. indem die Anforderungen des Artenschutzes gelockert und auch die Möglichkeit des Repowering für Anlagen der 2-MW-Klasse geschaffen werden, wenn der Bau größerer Anlagen nicht möglich ist.
Für den Ausbau der EE müssen auch Dachflächen effizienter für Solarenergie genutzt werden. Politik und Gesetzgeber sind aufgefordert, rechtzeitig zu überprüfen, ob die geltenden Regelungen ausreichende Wirkung entfalten und diese ggf. anzupassen. 
Vorgaben und Restriktionen des Denkmalschutzes und der Ausbau der EE-Kapazitäten müssen bestmöglich aufeinander abgestimmt werden.
Direkt-, Quartiers- und Eigenstromerzeugung durch private Haushalte und Unternehmen muss erleichtert werden, um zumindest die bundesweit angestrebte Menge PV-Installationsleistung von 100 GW im Jahr 2030 zu erreichen. Die Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Stromverbraucher muss aufgehoben und der direkt im Quartier oder in der Liegenschaft erzeugte und verbrauchte Strom vollständig von der EEG-Umlage befreit werden. Für Kleinanlagen müssen bürokratische Hemmnisse und zusätzliche technische Anforderungen so gering wie möglich gehalten werden.
Im Rahmen des bestehenden EEG-Umlagesystems muss Strom aus Anlagen nach Auslaufen der EEG-Vergütung weiterhin ohne Zusatzkosten und ohne Zusatzinvestitionen für Smart Meter, Einspeisesperren oder erzwungene Direktvermarktung selbstverbrauchbar sein und weiterhin von der EEG-Umlage befreit werden.  
Für den Bereich der Biomasse bedarf es einer systematischen Potenzialanalyse für Hamburg. Bei Biomasseanlagen sollte die Limitierung der Gebotsmenge von 20 MW aufgehoben werden, um größere Kraftwerke nicht vom Förderverfahren auszuschließen. Bei Ausschreibungen sollten die Verwendung von (regionalem) Bioabfall und Grünschnitt sowie der Nahversorgung mit Wärme berücksichtigt werden. 

Sektorenkopplung / Speichertechnologien

Status Quo
Für die Energiewende mit dem verstärkten Ausbau von EE müssen über Sektorenkopplung („Power-to-X“) EE auch im Verkehrs- und Gebäudesektor stärker zum Einsatz kommen. Hamburg hat selbst keinen überschüssigen Strom, doch der Netzausbau zwischen den norddeutschen Ländern, insbesondere zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein, schreitet voran, um den Standort ausreichend mit EE zu beliefern.
„Power-to-Heat“: In Norddeutschland gibt es gemeinsam mit dem Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz bereits viele Projekte auf Basis des §13 Abs. 6a EnWG, um Erneuerbare Energien zu integrieren und Strom nach dem Prinzip „Nutzen statt Abregeln“ in Wärme umzuwandeln. Zu den Plänen am Standort Wedel laufen Gespräche mit 50Hertz. 
Auch das BMWi-Förderprojekt SINTEG / NEW 4.0 hat bereits zahlreiche Projekte zur intelligenten Vernetzung zwischen Erzeugung und Verbrauch entwickelt und umgesetzt. Das Nachfolgeprojekt Norddeutsches Reallabor (NDRL) wird Projekte zur Sektorenkopplung, insbesondere mit Wasserstoff, weiterentwickeln. Bei diesen Projekten sind die Großen Hürden für die Dekarbonisierung der Wirtschaft und die Transformation des gesamten Energiesystems sehr deutlich geworden. 
Die Sektorenkopplung in unteren Spannungs- und Temperaturebenen (u.a. Privathaushalte und Kleinverbraucher) wird durch Überregulierung und überzogene technische Anforderungen erheblich erschwert. 
Forderungen
Für die verstärkte Integration Erneuerbarer Energien im Wege der Sektorenkopplung braucht es zunächst deutlich höhere Ausbaumengen an Wind- und Solarenergie (vgl. Kapitel 1).
Die Ergebnisse und Erkenntnisse der Förderprogramme SINTEG und Reallabore der Energiewende (s.o.) sind ein dringender Handlungsauftrag an die Politik, die Rahmenbedingungen für die nächste Stufe dieser Transformation zu modernisieren. Insbesondere betrifft dies die Regulatorik, die die Erneuerbaren Energien gegenüber den fossilen Energieträgern verteuert und damit eine Wirtschaftlichkeit vieler Projekte behindert. Die regulatorischen Anpassungen sind umgehend umzusetzen.
„Power-to-Heat“: Weitere strategisch sinnvoll nutzbare Standorte müssen zur Wahrung der Versorgungssicherheit ausgemacht werden. Dabei sollten die bestehenden Kraftwerksstandorte berücksichtigt werden.
Die nationale und die norddeutsche Wasserstoff-Strategie sollten konkretisiert und für die einzelnen Sektoren differenziert werden. Dabei sollte H2 zunächst für die Dekarbonisierung der Industrie angewandt werden. Neben der bereits erfolgten Befreiung von der EEG-Umlage für die Herstellung von „grünem“ Wasserstoff sollte die Befreiung von anderen Abgaben des Strompreises (SIP) ebenfalls dringend überprüft werden. Nur so ist ein schneller Markthochlauf von „grünem“ Wasserstoff möglich. Die Erzeugung von „nicht-grünem“ Wasserstoff sollte nicht privilegiert werden. 
Das im Koalitionsvertrag angekündigte Wasserstoff-Cluster sollte kurzfristig in möglichst enger Verbindung zum bestehenden Cluster Erneuerbare Energien Hamburg eingerichtet werden und seine Arbeit aufnehmen. Um die Ziele der Norddeutschen Wasserstoffstrategie konsequent verfolgen zu können, ist eine enge Abstimmung zwischen den fünf norddeutschen Bundesländern und den anvisierten Nutzern des Wasserstoffs in Industrie und Logistik (Luftfahrt, Schifffahrt etc.) notwendig. Priorität sollte der Aufbau „grüner“ Wasserstofferzeugung mit erheblicher Wertschöpfung in der Region haben sowie die Entwicklung von regionalen Absatzmärkten in Industrie und Logistik.
Das Gasnetz muss für die Nutzung erneuerbarer Gase, bspw. „grüner“ Wasserstoff und synthetisches Methan, konsequent geprüft und sofern erforderlich technisch angepasst und ausgebaut oder erweitert werden.
Insgesamt sollten bei der Sektorenkopplung zusätzlich zum Wasserstoffpfad alle Technologien bewertet und nur Klimaschutz fördernde Pfade unterstützt werden („Power-to-X“).
Die Chancen der Digitalisierung für die Energiewirtschaft müssen konsequent genutzt werden (Anwendung von KI, Blockchain und virtuellen Kraftwerken). 
Die Energie-Exzellenz an Hamburger Hochschulen und Forschungseinrichtungen muss gestärkt und ausgebaut werden. 
Von der Industrie bis zum Wohnungsbau müssen Betreiber dezentraler Energiesysteme innerhalb der jeweiligen Liegenschaften Energie mit reduzierten energiewirtschaftlichen Prozessvorgaben und Bilanzierungsanforderungen bereitstellen und liefern können. Die Betreiber sollten ihre Systeme (zum Beispiel Kundenanlagen) sektorenübergreifend optimieren können. 

Verkehrswende

Status Quo
2018 stellten fossile Brenn- und Kraftstoffe noch gut 90 Prozent des Endenergieverbrauchs im Verkehr (nur sechs Prozent Erneuerbare Energien, drei Prozent Strom) . 
Der Anteil von E-Autos oder Plug-In-Hybriden am PKW-Bestand in Hamburg ist am höchsten im Bundesländervergleich, doch mit circa 0,5 Prozent immer noch sehr gering. 
E-Infrastruktur: es gibt 965 öffentliche und 60 private Ladestellen, davon 64 Schnelllader, was europaweit die höchste Dichte bedeutet (Stand Nov. 2020).
H2-Infrastruktur: Es gibt zurzeit vier H2-Tankstellen in HH, drei weitere sind in Realisierung .
Es gibt zahlreiche Förderprogramme für E- und H2-Autos bzw. -infrastruktur, nicht zuletzt im Zuge des Corona-Konjunkturpakets. Die Installation von Ladeinfrastruktur auf Arbeitgeberparkplätzen wird durch das Programm ELBE gefördert (verlängert im Oktober 2020). 
Die Umweltbehörde setzt das Förderprogramm für Lastenräder aus dem Herbst 2019 fort. Ab dem 1. September 2020 konnten Hamburgerinnen und Hamburger bis zu 2.000 Euro Zuschuss beim Kauf eines neuen E-Lastenrads und 500 Euro bei normalen Lastenrädern beantragen. 
Forderungen
Die EU, die Bundesregierung und der Hamburger Senat müssen technologieoffen den Einsatz alternativer Antriebe oder Kraftstoffe und innovative Logistik- und Mobilitätskonzepte unterstützen.
Dazu gehört auch die zweckorientierte Kombination von Technologien. Vor allem bei größerer Distanz sowie Gewicht des Fahrzeugs kann die Ausstattung herkömmlich angetriebener oder von E-Fahrzeugen mit einer Brennstoffzelle nützlich sein. 
Eine gute Ladeinfrastruktur ist Basis des Umstieges auf Elektromobilität. Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (GEG) und im BGB sowie das neue Gebäudeelektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) sollen verbesserte Voraussetzungen für den Ausbau schaffen. Gewerbliche Mieter sind davon jedoch nicht ganzheitlich erfasst. Die Gesetzgebung muss die Rechte dieser Gruppe auf Bereitstellung von Ladeinfrastruktur mitdenken und stärken. Zudem müssen Hemmnisse bei Installationen, insbesondere auf Mietflächen und bei zu geringen Hausanschlusskapazitäten, abgebaut werden. Beim Ausbau der E-Ladeinfrastruktur sollte weiter an der Einrichtung bidirektionaler Ladepunkte gearbeitet werden.
Die Installation von Ladeinfrastruktur auf Arbeitgeberparkplätzen ist bislang nicht wirtschaftlich darstellbar. Das Ende September 2022 auslaufende Förderprogramm ELBE sollte für eine adäquate Förderung darüber hinaus verlängert werden und äquivalent zu anderen Programmen besser über eine einmalige Direktzahlung statt über die AfA gefördert werden.
Es bedarf des Aufbaus und der Förderung einer Wasserstoff-Infrastruktur für Luftfahrt, Schifffahrt, den regionalen Eisenbahn-Verkehr und den gewerblichen Schwerlastverkehr. 
Europäische Regelungen für eine Beimischungsquote von aus Erneuerbaren Energien erzeugtem synthetischen Treibstoff und eindeutig zertifizierbarer Herkunftsnachweise sollten vorangebracht werden. 
Der öffentliche Personennahverkehr inklusive Park-and-Ride-Möglichkeiten und Quartiersgaragen muss konsequent ausgebaut werden. 

Wärmewende

Status Quo
Im Wärmebereich müssen gemessen an der prozentualen CO2-Reduktion bis 2030 die größten Anstrengungen vorgenommen werden (im Vgl. zu 1990 von -67,1 Prozent, Stand 2017 noch circa -57 Prozent).  
Hamburg als wachsende Stadt bietet viel Potenzial für neue Versorgungskonzepte und -ansätze. Dabei existiert bereits viel Know-how bei vielen Akteuren. 
Klimaschutzplan und Klimaschutzgesetz in Hamburg enthalten die nötigen Rahmenvorgaben für ein Wärmekataster, die Wärme- und Kälteplanung, Dekarbonisierungsfahrpläne sowie regulatorische Vorgaben zum Anteil erneuerbarer Energien und zum Einsatz fossiler Technologien. Entsprechende Verordnungen werden aktuell durch die Behörden erstellt. 
Hamburg verfügt über erste Instrumentarien, wie beispielsweise Energiefachpläne, und bindet verschiedene Akteure über Klimaschutz-(Teil-)konzepte und energetische Quartierskonzepte ein, andererseits fehlt es an einer übergeordneten Strategie für den Wärmemarkt insgesamt.
Die Rekommunalisierung der Hamburger Netze ist mit Übernahme des Fernwärmenetzes von Vattenfall 2019 abgeschlossen worden, der Umbau der Erzeugungsstruktur zur Dekarbonisierung des Systems hat begonnen (Energiepark Hafen mit GuD Dradenau, Umbau Tiefstack, Abschaltung Standort Wedel, ZRE Stellingen, Industrieabwärme).
Die umfassende Nutzung von Abwärme ist zurzeit regulatorisch noch nicht optimal gestaltet.
Die aktuelle Wärmeliefer-Verordnung hat methodische Schwächen, unter anderem werden vergangenheitsbezogene Kosten mit zukünftigen Wärmeversorgungskosten verglichen.
Forderungen
Die Erarbeitung eines strategischen kommunalen Wärmeplans zur Transformation der Wärmeversorgung ist Teil der Vorgaben des Hamburger Klimaschutzgesetzes. Hierzu muss sich die kommunale Verwaltung der Metropolregion Hamburg entsprechend ausstatten.
Die Dekarbonisierung der Energieerzeugung und die Transformation der leitungsgebundenen Wärmeversorgung müssen weiter vorangetrieben werden. Um unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Erfordernisse optimierte Marktmechanismen und Raum für neue Geschäftsmodelle, insbesondere zur Speicherung und Sektorenkopplung, zu erhalten, sollten wissenschaftliche Erkenntnisse und europäische Umsetzungsbeispiele auf Ihre Eignung für den Hamburger Wärmemarkt hin überprüft werden.
Der Ausbau der Wärmenetz-Infrastruktur muss auch im Bestand einfach und wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar gestaltet werden, dazu ist eine Evaluierung der Wärmeliefer-Verordnung notwendig. Sie muss zukunftsfähig ausgestaltet werden, um die Umstellung auf klimafreundliche Wärmeversorgung im Bestand zu ermöglichen.
Mit den bestehenden Förderprogrammen lässt sich ein Großteil des Potenzials von Ab-, Prozess- und Industriewärme heute nicht wirtschaftlich heben. Daher sind zusätzliche Förderinstrumente notwendig, beispielsweise durch die Anpassung des KWKG und die Anerkennung von unvermeidbarer Industriewärme im Rahmen innovativer KWK-Systeme. 
Die Stadt ist aufgerufen, auf Basis vorhandener Daten („Das Bohrdatenportal“) die Potenziale von Tiefen-Geothermie flächendeckend zu untersuchen, geeignete Standorte in Hamburg zu identifizieren (z.B. durch Benutzung vorhandener Bohrlöcher in Bergedorf) und diese in das Wärmekataster einzubinden. Senat und Bürgerschaft sollten zudem bei Lösungen für die finanzielle Absicherung von Bohrrisiken künftiger Projekte behilflich sein. Der Senat sollte eine Untersuchung beauftragen, welche gewerblichen Anwendungen als Prozesswärme angesichts der zu erwartenden Vor- und Rücklauf-Temperaturen planerisch, rechtlich und wirtschaftlich möglich sind. Dazu gehört auch der Einsatz zur Kühlung (über Wärmetauscher) für Rechenzentren.
Auf Basis einer Potenzialanalyse muss auch die Nähe von Eignungsflächen für Solarthermie zu Wärmeverbrauchern und -netzen untersucht werden, um diese dann zu priorisieren und nutzbar zu machen.
„Power-to-Heat“ (Wärmepumpe und Elektrokessel) ist als sinnvolle Ergänzung der Erzeugerstruktur zu betrachten. Dazu ist es erforderlich, die Regulatorik anzupassen und die Abgaben auf den Strompreis anzupassen, bzw. zu reduzieren (siehe oben).

Marktdesign/Regulatorik

Status Quo
Die Entwicklung des Energiemarktdesigns in Deutschland ist bestimmt durch das rechtliche Regelwerk für die Energiewende. 
Dieses Regelwerk ist ein komplexer „Flickenteppich“, einzelne Regelungen konterkarieren sich teilweise gegenseitig.
Insbesondere sind Steuern, Abgaben und Umlagen auf den deutschen Strompreis seit 1998 um 305 Prozent gestiegen. Der Strompreis ist mit am höchsten im europäischen Vergleich.
Die hohen Bruttostrompreise „reizen“ zwar den effizienten Umgang mit Strom an, behindern aber gleichzeitig die Sektorenkopplung. 
Forderungen
Eine umfassende Reform und Vereinfachung von Abgaben, Steuern und Umlagen ist dringend notwendig. Dabei gilt es, sowohl Anreize für Energieeffizienz als auch für Sektorenkopplung zu integrieren. 
Von zentraler Bedeutung für eine technologieoffene und wettbewerblich gestaltete Energiewende ist ein wirksames CO2-Preissignal: Die jeweilige Klimabelastung einschließlich aller volkswirtschaftlichen Kosten muss die Preise bestimmen. In diesem Rahmen sollte technologieoffener Wettbewerb herrschen. Hier stellt das ab 1.1.2021 für die „Non-ETS-Sektoren“ geltende nationale Brennstoff-Emissionshandels-Gesetz (BEHG) einen ersten wichtigen Schritt dar. 
Die Einnahmen aus der Einführung der nationalen CO2-Bepreisung müssen konsequent zur Senkung der EEG-Umlage und weiterer SIPs genutzt werden. Die Stromsteuer sollte auf das europarechtliche Minimum abgesenkt werden. Industrieprivilegien sollten aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. 
Die Rahmenbedingungen für industrielle, gewerbliche und private Eigen- und Direktversorgung im Quartier oder in einer Liegenschaft müssen signifikant verbessert werden, zumindest so wie es auch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU vorschreibt. Aktuell bestehende Hemmnisse – v.a. die Vorgaben zur Personenidentität, räumlicher Zusammenhang und zur Abgrenzung von Drittstrommengen – müssen beseitigt werden. 

Energieintensive Industrie

Status Quo
Laut Hamburger Klimaplan müssen Stand 2017 noch circa 35 Prozent der CO2-Emissionen in der Industrie gesenkt werden, um das 2030-Ziel zu erreichen.
Zwei Drittel der benötigten Einsparung sollen über den angepeilten EE-Anteil am Bundesstrommix von 65 Prozent erreicht werden, ein Drittel über weitere Maßnahmen des Klimaplans. 
Die Lenkungswirkung des EU-ETS funktioniert aktuell gut, da eine Knappheit vorhanden ist, durch die Grenzkosten erzeugt werden. Durch das BEHG ist faktisch eine Preis-Untergrenze implementiert. 
Die Zuteilung von kostenlosen Zertifikaten an stark im Wettbewerb stehende Unternehmen sowie die Beihilfeleitlinien zur Strompreiskompensation stehen immer wieder in der Diskussion. 
Forderungen
Die Gefahr von Carbon Leakage steigt mit den steigenden Klimazielen der EU. Es braucht wirksamen Schutz der Unternehmen, doch gleichzeitig auch deren Einbindung bei der Umsetzung der Klimaziele.
So lange weltweit nicht ähnlich ambitionierte Klimaschutzanstrengungen wie in der EU unternommen werden, bedarf es daher für die stromintensive Industrie im internationalen Wettbewerb weiterhin wirksamer Mechanismen zum Schutz vor Carbon Leakage, zum Beispiel durch eine Ausweitung des „Super-Caps“ im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG auf alle energiewendebedingten Stromumlagen. 
Die Einführung eines „Carbon Border Adjust Mechanism“ zum Schutz vor Carbon Leakage ist grundsätzlich möglich, aber in der Umsetzung schwierig. 
Die Chancen aus der Sektorenkopplung sollten insbesondere von der Industrie (PtG) und den Wärmeversorgern (PtH) genutzt werden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist unerlässlich. Vorzeigeprojekt in HH sind NEW 4.0 bzw. das Norddeutsche Reallabor Energiewende (NDRL) – die Erkenntnisse daraus müssen in der Industrie Anwendung finden.

Energienetze

Status Quo
Für die Systemintegration Erneuerbarer Energien ist neben der Sektorenkopplung ein bedarfsgerechter Netzausbau notwendig. 
Zurzeit kommt der notwendige Netzausbau auf Basis des Bundesbedarfsplangesetzes aber nur schleppend und ungenügend voran. 
Die Akzeptanz für umfassenden Netzausbau ist gering bei vielen Verbänden, Bürgern, etc.
Das zum 13. Mai 2019 in Kraft getretene Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) enthält neue Vorgaben für das Management von Netzengpässen, die von den Netzbetreibern zum 1. Oktober 2021 umgesetzt sein müssen. Die bisherigen Regelungen zum Einspeisemanagement von erneuerbaren Energien werden zu diesem Zeitpunkt durch ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) ersetzt. Dieses ist potenziell auch für alle 890 Verteilnetzbetreiber in Deutschland relevant.  
Mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) erfolgte ein erster Schritt zur Anpassung der regionalen Netzentgelt-Systematik an die Erfordernisse der Energiewende.    
Fossile Energien werden mittelfristig weniger genutzt (spätestens 2038 Ende der Kohleverstromung) – Ideen für die künftige Nutzung der Öl- und Gasleitungen (z.B. Wasserstoff) werden gebraucht.  
Forderungen
Für die Systemintegration Erneuerbarer Energien müssen sowohl Sektorenkopplung als auch Netzausbau vorangetrieben werden. Dabei bedarf es einer Gesamt-Strategie für alle leitungsgebundenen Systeme. Regionale Lösungen zur Nutzung regionaler Überkapazitäten sollten Priorität haben. 
Die Vorgaben zur Netz-Einspeisung sollten sich zukünftig vor allem nach dem Kriterium der Netzdienlichkeit unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte richten. 
Es bedarf einer konsequenten Erleichterung von Speicherung und Sektorenkopplung (Abbau von Bürokratie, Restriktionen und Abgaben).
Umlageprinzipien müssen sicherstellen, dass die Finanzierung der Energiewende von allen Netzkunden verursachungsgerecht getragen wird und keine Investitionshemmnisse geschaffen werden. Dabei muss es vollständige Transparenz über Netzentgelt-Struktur geben. 
Die Verteilnetze werden immer wichtiger für die Netzstabilität, daher sollte die Rolle der Verteilnetzbetreiber gestärkt und in der Anreizregulierung berücksichtigt werden. Der regulatorische Rahmen für Systemdienstleistungen sollte regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden, insbesondere auch mit Blick auf die Verteilnetze. 
Es sollte sichergestellt werden, dass auch bei einem erheblich steigenden Strombedarf in Hamburg (Sektorenkopplung) genügend Verbindungskapazitäten zwischen dem Übertragungs- und dem Verteilnetz vorhanden sind.
Die bestehenden Gasnetze sollten künftig auch für den Transport von Biomethan und grünem Wasserstoff genutzt werden. 

Europäischer Binnenmarkt

Status Quo
Seit Beginn der Liberalisierung Ende der 90er wurden vier „Energiepakete“ verabschiedet. Die Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt legt Vorschriften fest, mit denen das Funktionieren des Elektrizitätsbinnenmarkts sichergestellt werden soll. Die Verordnung über Risikovorsorge regelt insbesondere die Sicherstellung der Verfügbarkeit ausreichender Kapazitäten, die Zusammenarbeit der Übertragungsnetzbetreiber zur Gewährleistung der Systemstabilität und die Bereitstellung geeigneter Infrastrukturen.
Um den Europäischen Energiebinnenmarkt praktisch durchzusetzen, werden sog. Projects of Common Interests (PCIs) durch die EU gefördert (zurzeit 149 Projekte, darunter 100 Projekte für den Elektrizitätstransport und die -speicherung).
Der European Green Deal forciert konkrete Strategien für die Steigerung der Erzeugung von Erneuerbaren Energien, z.B. die EU-Offshore Strategie und die Europäische Wasserstoff-Strategie.
Forderungen
Voraussetzung für die Vollendung des Binnenmarkts ist weiterer Ausbau der grenzüberschreitenden Infrastruktur. 
Aber auch eine weitere Vereinheitlichung von nationalen Fördersystemen ist notwendig (EU-Beihilfe-Leitlinien), die Anpassungen von Normen und Standards sowie Umweltvorschriften und Sicherheitsauflagen.
Wenn die europäische Offshore-Kapazität effektiv ausgebaut werden soll, müssen grenzüberschreitende, zielgerichtete maritime Raum- und Flächenplanungen vorangerieben werden. Die EU-KOM sollte im Rahmen ihrer Offshore-Strategie Pläne zur deutlichen Beschleunigung der Planung und Genehmigung sowie zum koordinierten Netzanschluss vorlegen.
Aufbau und Betrieb dieser für die Erreichung der geforderten Ausbauziele notwendigen Infrastruktur sollte in der europäischen Offshore-Strategie berücksichtigt und entsprechend gefördert werden. Zur notwendigen Infrastruktur gehören insbesondere auch der Ausbau und die Unterhaltung der Offshore-Häfen, denen eine zentrale Stellung für Installation, Betrieb und Wartung zukommt. Die EU-KOM sollte dies fördern und damit ihre zentrale Stellung in der Offshore-Logistik anerkennen.

„Grüne Technologien“ als Chance für Export und Standortmarketing

Status Quo
Die Energiewende wird in Hamburg und Norddeutschland einen nachhaltigen Innovationsschub auslösen und in hohem Maß zusätzliche Wertschöpfung und neue, zukunftssichere Arbeitsplätze in allen Wirtschaftssektoren (Industrie, Gewerbe, Handel, Handwerk und unternehmensnahe Dienstleistungen) schaffen. 
Langfristig wird es hier reichlich günstige und „grüne“ Energie geben, die auch zusätzliche Unternehmensansiedelungen ermöglicht.
Technologien, Dienstleistungen und Expertise der hier ansässigen Unternehmen können weltweit exportiert werden.
Forderungen 
Die überfällige gesamtheitliche Modernisierung des regulatorischen Rahmens muss vorangetrieben werden, denn eine starke Industrie braucht auch einen starken Heimatmarkt als weltweites Schaufenster.
Das Standortmarketing inklusive Messepräsenz sollte klar auf diese Themen fokussieren. 
Hamburg muss sich unter Einbindung seiner auswärtigen Vertretungen stärker in die entsprechenden Exportinitiativen des Bundes einbringen.