Gewerbeflächen und Immobilien

Nutzungsgenehmigungen

Bevor Sie neue Betriebsräume für Ihr Unternehmen mieten, kaufen oder gegebenenfalls umbauen wollen ist es ratsam zu prüfen, ob die geplante Nutzung an diesem Standort überhaupt genehmigungsfähig ist. Dies gilt auch bei baulichen Erweiterungen oder Änderungen des Betriebszwecks. Der Umfang der baulichen und gewerblichen Nutzung von Grundstücken ist in den jeweils gültigen Bebauungsplänen bestimmt. Zudem gibt es je nach Betriebszweck weitere Vorgaben zu erfüllen.
Informationen zur möglichen Nutzungsart und zum Nutzungsumfang erhalten Sie bei dem für den Standort zuständigen Zentrum für Wirtschaft, Bauen und Umwelt (WBZ), Abteilung Bauprüfung des jeweiligen Bezirksamtes beziehungsweise in Hamburg-Mitte beim Fachamt Bauprüfung; dort beantragen Sie dann auch die Nutzungsgenehmigung beziehungsweise die Änderung der bereits bestehenden Nutzungsgenehmigung. Eine Nutzungsgenehmigung ist immer, unabhängig von der außerdem erforderlichen Gewerbeanmeldung und/oder Gewerbegenehmigung, erforderlich.
Sollten Sie Probleme im Zusammenhang mit der Zulässigkeit Ihrer ausgeübten oder beabsichtigten Nutzung haben, unterstützen wir Sie und vermitteln zwischen Ihnen und den zuständigen Verwaltungsstellen.