Kostenfreies WLAN

Kostenfreies WLAN in der Hamburger Innenstadt

An immer mehr Orten kann man in Hamburg kostenfrei im WLAN surfen. Neben den privaten Netzen, die Firmen Ihren Kunden anbieten, gibt es mit "MobyKlick" der Anbieter wilhelm.tel und willy.tel auch ein sich stets ausdehnendes kostenfreies öffentliches WLAN in der Hamburger Innenstadt. Ziel ist, das Gebiet innerhalb des Rings 1 flächendeckend mit WLAN zu versorgen.
Hamburger Bürger, Geschäftsreisende und Touristen sollen Bandbreiten von bis zu 1 Gigabit pro Sekunde im Download nutzen können, abhängig von der Anzahl gleichzeitiger Nutzer pro Access Point.
Durch die Einbeziehung von Firmenkunden wie vom Café, über Restaurants bis zum Warenhaus und den Einkaufspassagen, die für das Angebot in ihren Räumen zahlen, sollen Investitions- und laufende Betriebskosten gedeckt werden.
Neben willy.tel bieten andere große Telekommunikationsanbieter wie die Deutsche Telekom oder Vodafone in Hamburg ihre Hotspots an, über die sich Kunden ins Internet einloggen können. Diese Zugänge sind allerdings nur zeitlich begrenzt kostenlos, anschließend fallen Gebühren an.

Kostenloses WLAN in Bussen, U-Bahn und S-Bahn-Haltestellen

In den Bussen der Hochbahn können jeweils bis zu 100 Fahrgäste gleichzeitig von kostenlosem WLAN profitieren. Die verfügbare Bandbreite je Nutzendem variiert jedoch je nachdem, wie viele Fahrgäste das Angebot gleichzeitig nutzen. Zudem sind alle 93 Haltestellen im U-Bahn-Netz mit kostenlosem WLAN ausgestattet. Auch ausgewählte Bushaltestellen werden mit WLAN ausgerüstet.

Wegfall der Störerhaftung erleichtert Angebot von offenem WLAN

Mit der Abschaffung der Störerhaftung für die Anbieter von Internetzugängen Mitte 2017 ist das Bereitstellen von offenem WLAN rechtlich einfacher geworden. Zuvor konnten die Anbieter eines offenen WLAN für das Fehlverhalten ihrer Nutzer haftbar gemacht werden. Aus dieser Regelung resultierten über die vergangenen Jahre hunderttausende von Abmahnungen vor allem für die Nutzung von Filesharing-Software über freie Netze.
Am 26. Juli 2018 hat der Bundesgerichtshof ein klärendes Urteil entschieden. Während in der Vergangenheit die Anbieter frei zugänglicher WLAN-Internetzugänge Gefahr liefen, für Rechtsverletzungen Dritter zu haften, wenn sie zuvor keine Sicherungsmaßnahmen vorgenommen hatten, ist eine solche verschuldensunabhängige Störerhaftung nach geltendem Recht jetzt nicht mehr möglich. Eine generelle Verpflichtung, das Netzwerk mit einem Passwort zu schützen, besteht nicht.
Davon unbenommen bleibt die Möglichkeit der Rechteinhaber, bei Verletzungen ihres geistigen Eigentums von dem WLAN-Anbieter die Sperrung des Zugangs zu entsprechenden Informationen zu verlangen. 

Handelskammer forderte kostenloses WLAN in der Innenstadt

Im Standpunktepapier zur Bürgerschaftswahl 2020 fordert unsere Handelskammer die Stadt Hamburg auf, die Rahmenbedingungen für ein kostenfreies, öffentliches WLAN im öffentlichen Raum neben dem Gebiet innerhalb des Rings 1 auch in den Bezirks- und Stadtteilzentren zu schaffen. Dazu gehört weiterhin der Verzicht von Nutzungsgebühren für die Aufstellung von Routern und die Stromversorgung der Access Points. Zudem benötigen Besucher deutliche, mehrsprachige Hinweise auf das öffentliche WLAN-Netz.
Wenn auch die Stadt die Kosten für den Aufbau nicht selbst getätigt hat, hat sie das privatwirtschaftliche Projekt "MobyKlick" unterstützt. Zum einen werden Masten der öffentlichen Beleuchtung und Parkleitsysteme ohne Nutzungsgebühr für die Installation der Access Points zur Verfügung gestellt. Des weiteren wird die Infrastruktur für eine Stromversorgung der Access Points innerhalb des Rings 1 geschaffen. Letztlich versucht die Stadt, die Genehmigungen für die Access Points möglichst unkompliziert zu gestalten.
Somit wird die Forderung unserer Handelskammer teilweise erfüllt mit dem Ergebnis, dass in Hamburg in Teilen des Ring 1 und einzelnen Stadtteilzentren ein kostenloses WLAN angeboten wird.