Grundlegendes

Grundlegende Informationen für die Reisebranche

Gewerberechtliche Voraussetzungen, Definitionen der Begriffe "Reisebüro" und "Reiseveranstalter" sowie Angaben u.a. zu Kooperationsmöglichkeiten, Reservierungssystemen, Lizenzvergabe und wichtige Kontaktinfos zu Versicherungen, Messen usw.

Begriffsbestimmungen

Reisebüro
Das klassische Reisebüro ist vermittelnd tätig, das heißt es verkauft Leistungen Dritter im stationären Büro, im Internet oder auch per Telefon. Für die Vermittlung von Dienstleistungen zahlt der Erbringer dieser Leistungen in der Regel Provisionen.
Seit Juli 2018 gilt die neue EU-Pauschalreiserichtlinie, die zu Änderungen bei der Begriffsbestimmung geführt hat. Der Reisevermittler kann nach § 651b der Richtlinie zum Veranstalter werden, wenn für den Reisenden mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen (z.B. Flug und Unterkunft) für die gleiche Reise gebündelt werden, wenn
  • "der Reisende die Reiseleistungen in einer einzigen Vertriebsstelle des Unternehmers im Rahmen desselben Buchungsvorgangs auswählt, bevor er der Zahlung zustimmt,
  • der Unternehmer die Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis anbietet oder zu verschaffen verspricht oder in Rechnung stellt oder
  • der Unternehmer die Reiseleistungen unter der Bezeichnung „Pauschalreise“ oder unter einer ähnlichen Bezeichnung bewirbt oder auf diese Weise zu verschaffen verspricht".
Nach § 651v des BGB zählt die Beratungsleistung allerdings noch nicht zur Buchungsleistung. Neu hinzugekommen durch die Richtlinie ist außerdem eine Informationspflicht nach Artikel 250 §§ 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Sollte der Reiseveranstalter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Sitz in der Europäischen Union haben, können auf den Reisevermittler außerdem die Pflichten eines Reiseveranstalters fallen.
Reiseveranstalter
Reiseveranstalter ist zunächst einmal jeder, der mindestens zwei verschiedene
Arten von Reiseleistungen (z.B. Unterkunft und Mietwagen) für die gleiche Reise zu einem Gesamtpaket bündelt. Dies gilt unabhängig vom Vetriebskanal. Außerdem gilt es die Regularien der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie zu beachten, die im Juli 2018 in Deutschland in Kraft tritt und beispielsweise neue Informationspflichten, einen veränderten Umgang zu Änderungen des Reisepreises oder bei Reisemängeln vorschreibt.

Kundengeldabsicherung (Insolvenzversicherung)

Der Reiseveranstalter ist nach § 651r BGB verpflichtet, die eingenommenen Kundengelder gegen den eigenen Konkurs abzusichern sowie sicherzustellen, dass dem Reisenden die notwendigen Rückreisekosten im Falle des Konkurses erstattet werden. Hierzu muss der Reiseveranstalter dem Kunden einen direkten Anspruch gegenüber einer Bank oder einer Versicherung verschaffen. Die Kundengeldabsicherung gilt auch für Reisebüros, die veranstaltend tätig werden und kann für Reisebüros gelten, die Reiseleistungen eines Veranstalters außerhalb der Europäischen Union vermitteln. Wenn der Reiseveranstalter seinen Sitz in der Europäischen Unionen oder einem sonstigen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat, gelten nach § 651s BGB die Vorschriften zur Sicherung des jeweiligen Landes.

Versicherungen

Die Tätigkeit des Reisevermittlers und Reiseveranstalters beinhaltet Risiken, die ohne ausreichenden Versicherungsschutz von einem Unternehmen nicht mehr alleine getragen werden können, wobei das unternehmerische Risiko keine Versicherung abdecken kann. Die Reiseunternehmen sind daher gut beraten, wenn sie sich gegenüber möglichen Haftungsrisiken absichern.
Vom Deutschen Reiseverband e.V. (DRV) empfohlene Haftpflichtversicherungen:
  • Haftpflichtversicherung gegen Personenschäden
  • Haftpflichtversicherung gegen Sachschäden
  • Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden
  • Betriebs-Haftpflichtversicherung
  • Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden durch den Verlust von IATA-Flugscheinen
  • Geschäftsversicherung

Lizenzen

Deutsche Bahn-Lizenz (DB-Lizenz)
Voraussetzungen für das Erlangen einer Deutschen Bahn Lizenz finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bahn. Dazu zählen unter anderem notwendige Tarifkenntnisse für den Bahnverkauf, der Abschluss eines Agenturvertrages, die Bescheinigung der Absicherung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage durch eine Bankbürgschaft oder Vorlage einer entsprechenden Versicherung.
International Air Transport Association Lizenz (IATA-Lizenz)
Voraussetzungen und die Bewerbungsunterlagen für das Erlangen einer IATA-Lizenz finden Sie auf der Homepage der IATA (englisch). Seit dem 1. September 2016 akzeptiert die IATA nur noch online Bewerbungen. Die IATA (International Air Transport Organisation) ist ein Verband, dem rund 280  Fluggesellschaften weltweit angehören. Die IATA hat ein Agentursystem entwickelt, welches die Arbeitsbeziehung zwischen Mitgliedsfluggesellschaften und ihren Verkaufsagenturen regelt. Inzwischen gibt es weltweit über 60.000 zugelassene IATA-Agenturen. Entschließt sich ein Reisebüro Flugtickets zu verkaufen, so benötigt es die IATA-Lizenz.

Reservierungssysteme

Über Computerreservierungssysteme oder globale Distributionssysteme (GDS) können Reisebüros oder -veranstalter Informationen zu oder Vakanzen von Reiseleistungen abfragen und diese buchen sowie Kundendaten erfassen und verwalten. Leistungsanbieter können neben Reiseveranstaltern auch Fluggesellschaften oder Mietwagenanbieter sein. Die größten Anbieter sind Galileo und Worldspan (beide gehören zu Travelport) sowie Sabre und Amadeus.

Messen

In Hamburg findet einmal jährlich – in der Regel im Februar – die Reisen Hamburg statt, die sich als größte Tourismus- und Caravanausstellung in Norddeutschland fest etabliert hat. Die Internationale Tourismusbörse (ITB) ist eine der größten Messen der Tourismusbranche weltweit und bietet jährlich – in der Regel im März – in Berlin neben einem Fachkongress eine Plattform  für touristische Leistungsträger der verschiedensten Branchen. Weitere große Reisemessen in Europa sind die WTM London und die FITUR in Madrid.

Kooperationen

Franchise
Der Anschluss an ein Franchisesystem bietet den Vorteil der Inanspruchnahme einer bereits etablierten Marke mit den entsprechenden Qualitäts- und Servicemerkmalen. Hinzu kommen sehr oft wertvolle Synergieeffekte, die eigene Ressourcen freisetzen, die Geschäftsbasis verstärken und dazu beitragen, Konjunkturschwankungen besser ausgleichen zu können.
Ketten, Kooperationen & Franchisesysteme
Beispiele für Ketten, Kooperationen und Franchisemarken deutschlandweit sind:

Adressen

Kundengeldabsicherungsagenturen
Travelsafe GmbH
Borsteler Chaussee 51
22453 Hamburg
Tel.: 040 / 24 42 88 0
Fax.: 040 / 24 42 88 99
E-Mail: travelsafe@t-online.de
TourVERS
Touristik-Versicherungs-Service GmbH
Elisenstraße 3
80335 München
Tel.: 089 / 54 90 50 0
Fax.: 089 / 54 90 50 99
E-Mail: service@tourvers.de
Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein VvaG (DRS)
Rosenheimer Str. 116
81669 München
Tel.: 089 / 41 66 15 00
Fax.: 089 / 41 66 15 55
E-Mail: drs@erv.de
Albatros Versicherungsdienste GmbH
Von-Gablenz-Straße 2 – 6
50679 Köln
Tel.: 0221 / 82 92 135
Fax.: 0221 / 82 92 246
E-Mail: marketing@albatros.de
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 / 533 0
Fax.: 0611 / 533 4500
E-Mail: g-kommunikation@ruv.de
Haftpflichtversicherer für Reiseunternehmen
Touristik Assekuranz Service GmbH
Hainer Weg 13-15
60599 Frankfurt/Main
Tel.: 069 / 6 05 08-0
Fax.: 069 / 6 05 08 38
Reiseschutzversicherung / Reiserücktrittsversicherung
ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft
Ludmillastraße 26
81543 München
Tel.: 089 / 624 24 0
Fax.: 089 / 624 24 222
Touristik Assekuranz Service GmbH
Emil-von-Behring-Straße 2
60439 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 6 05 08 0
Fax.: 069 / 6 05 08 66
Europäische Reiseversicherung AG
Rosenheimer Straße 116
81669 München
Tel.: 089 / 41 66 17 17
Fax.: 089 / 41 66 07 17
Computerreservierungssysteme / GDS
Sabre Deutschland Marketing GmbH
Kurfürstendamm 22
10719 Berlin
Tel.: 030 / 408 176 990
E-Mail: info.de@sabre.com
Travelport (Deutschlandsitz)
Galileo Deutschland GmbH / Travelport GDS
Lyoner Strasse 15
60528 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 227 3670
Fax.: 069 / 227 36798
E-Mail: Info.Deutschland@worldspan.com
Amadeus Germany GmbH
Siemensstraße 1
61352 Bad Homburg
Tel.: 06172 / 91 0
Fax: 06173 / 91 1999
E-Mail: zentrale@de.amadeuts.com
Verbände
Deutscher Reisebüroverband e.V. (DRV)
Schicklerstraße 5 - 7
10179 Berlin
Tel.: 030 / 28 40 60
Fax.: 030 / 28 40 630
E-Mail: kommunikation@drv.de
Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR)
Leonhardsweg 2
82008 Unterhaching
Tel.: 089 / 610 667 29
Fax.: 089 / 610 667 10
E-Mail: info@v-i-r.de
Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros e.V. (VUSR)
Waldemeistr. 3
58636 Iserlohn
Tel.: 02371 / 151955
E-Mail info@vusr.de
asr Allianz Selbständiger Reiseunternehmen Bundesverband e.V.
Friedrichstraße 119
10117 Berlin
Tel.: 030 / 24 78 19 0
E-Mail: info@asr-berlin.de
Bundesverband der Deutschen Incoming-Unternehmen e. V. (BVDIU)
Dominicusstr. 32
10827 Berlin
Tel.: 030 / 93 62 01 34
E-Mail.: info@bvdiu.org
Fachzeitschriften / Nachschlagewerke
FVW/ Travel Talk
Wandsbecker Allee 1
22041 Hamburg
Tel.: 040 / 414 48 288
Fax.: 040 / 414 48 299
E-Mail: portal@fvw.de
Touristik Management
Reichenhaller Straße 46
81547 München
Tel.: 089 / 692 25 22
Fax.: 089 / 69 57 71
E-Mail: info@tm-redaktion.de
Touristik aktuell
Ostring 13
65205 Wiesbaden
Tel.: 06122 / 77 09 02
Fax.: 06122 / 77 09 230
E-Mail: touristikaktuell@compuserve.com
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