Lkw-Maut in Deutschland
Für wen und wo gilt die Lkw-Maut?
Die Lkw-Maut gilt auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen für alle in- und ausländischen Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG), die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder hierfür eingesetzt werden. Das mautpflichtige Streckennetz kann im Internet unter www.mauttabelle.de eingesehen werden.
Am 1. Juli 2024 wurde die Lkw-Maut auf Fahrzeuge ausgeweitet, deren Gesamtmasse 3,5 t übersteigt. Ausgenommen sind u.a. nachfolgende Fahrzeugkategorien.
Welche Ausnahmen gibt es?
Maut ist nicht zu entrichten bei Verwendung folgender Fahrzeuge:
- Kraftomnibusse,
- Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes,
- Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,
- Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
- Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden.
- Bestimmte emissionsfreie Fahrzeuge
- Fahrzeuge, die unter die sogenannte Handwerkerausnahme fallen
Voraussetzung für die Mautbefreiung ist, dass die Fahrzeuge als für die dort genannten Zwecke bestimmt erkennbar sind. Im Fall von Fahrzeugkombinationen ist das Motorfahrzeug für die Mautbefreiung der Kombination maßgebend (weitere Informationen zur Mautbefreiung).
Wie hoch ist die LKW-Maut und wie wird sie erhoben?
Die Höhe der Maut hängt u.a. ab von der auf mautpflichtigen Straßenabschnitten zurückgelegten Strecke, der Gewichtsklasse sowie der Emissionsklasse des Fahrzeugs (s. hier). Seit dem 1. Juli 2024 gelten folgende Mautsätze. Informationen zu den Schadstoffklassen finden Sie im Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM).
Die Erhebung der Lkw-Maut kann erfolgen:
- automatisch über eine On-Board-Unit im Lkw,
- durch Einbuchung im Internet oder mittels einer Buchung an einem Mautstellenterminal.
Das automatische Verfahren mit einer On-Board Unit hat den Vorteil, dass es ohne Fahrtunterbrechung jeden Autobahnabschnitt selbstständig erkennt und bemautet. Auf diese Weise ist eine Änderung der Fahrtstrecke mit keinem zusätzlichen Aufwand verbunden. Eine Pflicht zur Teilnahme am automatischen Erhebungssystem besteht allerdings nicht.
Ausführliche Informationen zur Mauterhebung finden Sie auf der Homepage von Toll Collect.