Branchen
Großraum- und Schwertransporte
Die Schwerguttransport- und Kranunternehmen sind die Giganten der Güterkraftverkehrsbranche. Schwertransporte und Kranarbeiten fallen vor allem bei Energieversorgungsunternehmen oder im Hoch- und Brückenbau an, wo vor allem Fertigteile transportiert und gekrant werden müssen. Großraumtransporte, also Transporte, die in Bezug auf die Straßenverkehrsordnung Überbreite und/oder Überhöhe haben, umfassen beispielsweise den Transport von Blechsilos, Tanks oder den Flügel von Windkraftanlagen. Als Schwertransporte werden die Transporte bezeichnet, deren Gewicht über 44 Tonnen liegt. Damit sind diese überdurchschnittlich schwer und müssen vorab genehmigt werden.
Die Aufträge der Branche erfordern neben technischem Know-how ein hohes logistisches Potenzial bei den jeweiligen Unternehmen. Deshalb ist gut geschultes Personal mit hohem technischen Sachverstand notwendig.
Angesichts dieser Anforderungen ist die Zahl der Unternehmen gering, die in diesem Sektor tätig sind. In der mitgliederstärksten Vereinigung der Branche, der Bundesverband Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK), sind bundesweit rund 450 Unternehmen organisiert. Allerdings sind die Wertschöpfung und die Beschäftigungswirkung beim Umschlag von schweren und großvolumigen Stückgütern um ein Vielfaches höher als im Standard-Containerumschlag. Die GST-Branche hat daher eine überproportionale Bedeutung für die Wirtschaft und, im Hinblick auf Exporte, auch für die Hafenstandorte. Die Branche erzielt jährlich einen Anteil von fünf Prozent am Bruttoinlandsprodukt. Die Zahl der direkt Beschäftigten wird für die Bundesrepublik auf mehr als 20.000 geschätzt, in der Metropolregion Hamburg sind etwa 18.000 Beschäftigte direkt oder indirekt von diesem Segment abhängig.
Pro Jahr berühren Hamburg rund 25 Millionen Tonnen Schwergüter, davon ein überwiegender Teil mit Ziel und Quelle im Hamburger Hafen. Für diese Güter treten jedoch zunehmend Schwierigkeiten auf, den Hamburger Hafen zu erreichen. Grund hierfür sind insbesondere die maroden Brückenbauwerke in und um Hamburg, sowie lang-dauernde Genehmigungsverfahren.
Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte
Damit die “dicken und großen Brocken” überhaupt auf die Straße dürfen, schreibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (§ 70) ein Sondergenehmigungsverfahren vor, bei dem die Schwerlastfahrzeuge und mobilen Krane ihre Straßentauglichkeit nachweisen müssen. Ohne Genehmigung dürfen Straßen und Brücken mit Lkw bis maximal 44 t Gesamtgewicht befahren werden. Nun gibt es aber Güter, die schwerer sind und ebenfalls über die Straße befördert werden müssen. Hierfür wird eine Genehmigungen nach der StVO vorausgesetzt. Das hat den Hintergrund, dass diese Schwertransporte nur über Straßen und Brücken fahren dürfen, für welche statisch nachgewiesen werden konnte, dass die Brücken diese Last tragen können. Hierzu muss der Schwertransportspediteur die Achslasten und die genaue Strecke angeben. Die höhere Verwaltungsbehörde prüft darauf hin, ob und mit welchen Auflagen der Schwertransport über die Brücken fahren kann.
Die rechtliche Grundlage dafür bilden §§ 29 Abs. 3 und 46 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und § 70 der Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO).
Es werden grundsätzlich vier verschiedene Arten von Schwertransporten unterschieden:
1. Großraumtransporte = große Abmessungen, kleines Gewicht (z.B. Blechsilo, Tank...)
2. Schwertransporte = kleine Abmessungen, großes Gewicht (z. B. Kranballast, Betonträger...)
3. Großraum- und Schwertransporte = große Abmessungen, großes Gewicht (z.B. Turbinen, Transformatoren...)
4. Langtransporte = Güter mit Längen über 20 Metern (z.B. Rotorblätter, Mai- und Weihnachtsbäume...)
1. Großraumtransporte = große Abmessungen, kleines Gewicht (z.B. Blechsilo, Tank...)
2. Schwertransporte = kleine Abmessungen, großes Gewicht (z. B. Kranballast, Betonträger...)
3. Großraum- und Schwertransporte = große Abmessungen, großes Gewicht (z.B. Turbinen, Transformatoren...)
4. Langtransporte = Güter mit Längen über 20 Metern (z.B. Rotorblätter, Mai- und Weihnachtsbäume...)
Ab dem 1. Januar 2021 sind, gemäß einer Bundesratsentscheidung vom 6. November 2020 (Bundesrat Drucksache 578/20), die Straßenverkehrsbehörden für die Genehmigungen zuständig
- in deren Bezirk der erlaubnispflichtige Verkehr bzw. der zu genehmigende Verkehr beginnt bzw. die Ladung aufgenommen wird oder
- in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat (§§ 47 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 Nr. 4 StVO).
Der Antragssteller hat hierbei ein Wahlrecht zwischen beiden entsprechenden Genehmigungsbehörden. Die Genehmigungsstelle schreibt die genaue Fahrtroute vor. Diese muss exakt eingehalten werden und darf nur mit entsprechenden Genehmigung befahren werden. Ferner trifft sie eine Bestimmung darüber, ob Fahrzeuge der Polizei oder von Privatfirmen den Transport begleiten müssen.
Verfahrensmanagement für GST (VEMAGS):
VEMAGS ist das bundeseinheitliche Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes. VEMAGS ist ein eGovernment-Produkt unter Federführung des Bundeslandes Hessen. Es wurde ein Verfahren von hoher Wirtschaftlichkeit geschaffen. Wichtigstes Kennzeichen ist dabei die Eingabe der Daten durch die Antragsteller und verwaltungsseitig die Bearbeitung des kompletten Vorgangs über das Internet. Am Ende steht ein digitaler Genehmigungsbescheid, den auch die Polizei als Kontrollbehörde 24 Stunden am Tag einsehen kann
VEMAGS ist das bundeseinheitliche Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes. VEMAGS ist ein eGovernment-Produkt unter Federführung des Bundeslandes Hessen. Es wurde ein Verfahren von hoher Wirtschaftlichkeit geschaffen. Wichtigstes Kennzeichen ist dabei die Eingabe der Daten durch die Antragsteller und verwaltungsseitig die Bearbeitung des kompletten Vorgangs über das Internet. Am Ende steht ein digitaler Genehmigungsbescheid, den auch die Polizei als Kontrollbehörde 24 Stunden am Tag einsehen kann
Für Transporte auf den deutschen Autobahnen liegt die Zuständigkeit der Genehmigung bei der jeweiligen Niederlassung der Autobahn GmbH des Bundes. Für GST-Transporte auf Bundesfernstraßen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Nordniedersachsen ist seit Mitte 2022 die NL Nord der Autobahn GmbH zuständig. Die Zuständigkeit für das nachgeordnete Straßennetz in Hamburg liegt bei der Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg.
Mit der Schaffung der bundeseigenen Autobahn GmbH (AdB) ist die Zuständigkeit für die GST-Genehmigungen von den Straßenverkehrsbehörden der Länder auf die AdB übergegangen. Damit sollte das Genehmigungsverfahren – zumindest für die Autobahnen – standardisiert und vereinheitlicht werden. Pilotregion der AdB ist hierbei die NL Nord, die Mitte 2022 als erste der zehn Niederlassungen der AdB das Genehmigungsmanagement vom LBV Hamburg übernommen hat. Die AdB NL Nord hat zur Bearbeitung der GST-Anträge eine neue Bearbeitungssoftware “GST.Autobahn” eingeführt. Aufgrund von Kinderkrankheiten bei dieser Software kam es anfangs zu massiven Verzögerungen der Antragsbearbeitung. Die Schwierigkeiten konnten bei der Autobahn GmbH NL Nord inzwischen weitgehend behoben werden, die Software wird nach dem Roll-Out in Hamburg nun sukzessive auch in den anderen Niederlassungen der Autobahn GmbH ausgerollt. Die NL Nordwest mit Zuständigkeit für Bremen, Nordhessen und den größten Teil Niedersachsens hat “GST.Autobahn” zum 10. Juli 2023 eingeführt.
Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte (VI GST)
Damit drängende Infrastruktur- und Transformationsprojekte realisiert werden können, müssen Kräne, Baumaschinen oder auch Stahlbetonteile möglichst reibungslos von A nach B kommen – in der Praxis ist das aber oft unnötig schwierig und langwierig. Vor diesem Hintergrund haben sich 31 Verbände und Organisationen der deutschen Wirtschaft und Transportbranche, darunter die Deutsche Industrie- und Handelskammer, in der Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte (VI GST) zusammengeschlossen. Neben der DIHK haben sich u.a. auch der VDMA, der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) oder der Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) der Verbändeinitiative GST angeschlossen.
Gemeinsam weisen die Verbände darauf hin, dass die individuellen Abläufe von Großprojekten lange Planungs- und Vorbereitungszeiten erfordern. Während der fortschreitende Verschleiß der Verkehrsinfrastruktur die Suche nach möglichen Transportrouten erschwere, würden Antrags- und Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte immer langwieriger. “Die Bearbeitungszeiten bei den Behörden nehmen derzeit Wochen bis Monate in Anspruch", kritisieren die Verbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung. "Festgelegte Projektabläufe geraten dadurch aus den Fugen und verursachen Verzögerungen und Kostensteigerungen."
Arbeitskreis Großraum- und Schwertransporte
Für den Austausch zwischen Genehmigungsbehörden, Verwaltung und Unternehmen hat die Handelskammer Hamburg den Arbeitskreis Großraum- und Schwertransporte initiiert. Dieser tagt i.d.R. zwei Mal im Jahr und dient dem Netzwerken und dem Informationsaustausch. Der Arbeitskreis steht allen interessierten Unternehmen aus der GST-Branche und der Logistik offen.