Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bitte stellen Sie Ihren Antrag spätestens 10 Arbeitstage vor dem geplanten Vorhaben (Wirtschaftliche Tätigkeit öffentlicher Einrichtungen).
Wichtig:
Dieses Antragsformular gilt nur für die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Einsatz von THW, Polizei oder Feuerwehr und nicht für die Beantragung einer Mitgliedsbescheinigung der Handelskammer oder sonstiger Unbedenklichkeitsbescheinigungen (zum Beispiel Handelskammerbeitrag, Firmierung, Steuern, Berufsgenossenschaft, Krankenkasse)
Dieses Antragsformular gilt nur für die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Einsatz von THW, Polizei oder Feuerwehr und nicht für die Beantragung einer Mitgliedsbescheinigung der Handelskammer oder sonstiger Unbedenklichkeitsbescheinigungen (zum Beispiel Handelskammerbeitrag, Firmierung, Steuern, Berufsgenossenschaft, Krankenkasse)