Umsatzsteuer

Umsatzsteuer bei Warenmustern

Geschenke von geringem Wert und Warenmuster, die unentgeltlich abgegeben werden, sind nach § 3 Absatz 1b S. 1 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz nicht umsatzsteuerbar.
Ein Warenmuster ist ein Probeexemplar eines Produkts, durch das dessen Absatz gefördert werden soll und das eine Bewertung der Merkmale und der Qualität dieses Produkts ermöglicht, ohne zu einem anderen als dem mit solchen Werbeumsätzen naturgemäß verbundenen Endverbrauch zu führen. Ist das Probeexemplar ganz oder im Wesentlichen identisch mit dem im allgemeinen Verkauf erhältlichen Produkt, kann es sich gleichwohl um ein Warenmuster handeln, wenn die Übereinstimmung mit dem verkaufsfertigen Produkt für die Bewertung durch den potenziellen oder tatsächlichen Käufer erforderlich ist und die Absicht der Absatzförderung des Produkts im Vordergrund steht. (Abschnitt 3.3 Absatz 13 Umsatzsteueranwendungserlass m.w.N.). Weitere Details können Sie Abschnitt 3.3 Absatz 13 ff des Umsatzsteueranwendungserlasses entnehmen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK. Welche IHK für Ihr Unternehmen zuständig ist, können Sie über den IHK-Finder ermitteln.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Stand: August 2023