EU-Binnenmarkt

Territoriale Besonderheiten bei umsatzsteuerlicher und zollrechtlicher Behandlung

Nach § 1 Abs. 2a Umsatzsteuergesetz (UStG) umfasst das sogenannte Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union (EU) das Inland der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Insel Helgoland, dem Gebiet von Büsingen und der Freihäfen Bremerhaven und Cuxhaven (Freizonen des Kontrolltyps 1) sowie die EU-Mitgliedsstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern) mit einigen territorialen Besonderheiten, die in der folgenden Tabelle aufgeführt sind (Abschnitte 1.9 und 1.10 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE)).
Nach Abschnitt 1.10 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) umfasst das sogenannte Drittlandsgebiet die Gebiete, die nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehören, u.a. auch Andorra, San Marino und der Vatikan. Als Drittlandsgebiet werden auch die Teile der Insel Zypern behandelt, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt.
Bei Warenlieferungen in diese Gebiete sind sowohl die umsatzsteuerlichen als auch die zollrechtlichen Zuordnungen und gegebenenfalls spezielle Nachweispflichten zu beachten.
Wird beispielsweise eine Ware nach Martinique (umsatzsteuerlich Drittlandgebiet von Frankreich) geliefert, ist diese Warenlieferung nach § 6 UStG eine Ausfuhrlieferung und nach § 4 Nr. 1 UStG steuerbefreit. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass der Unternehmer die Beförderung oder Versendung der Lieferung durch Belege (Ausfuhrnachweis) nachweist:
EU-
Mitgliedstaat

Territorien
Umsatzsteuer- und
Verbrauchsteuer-
rechtliche
Behandlung
Zollrechtliche Behandlung
Andorra
Drittlandsgebiet
Zollunion mit EU für gewerbliche Ware
Dänemark
Faröer
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Dänemark
Grönland
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Deutschland
Insel Helgoland,
Gebiet von Büsingen
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Finnland
Åland-Inseln
Drittlandsgebiet
Gemeinschaftsgebiet
Frankreich
überseeische französische Departements Guadeloupe, Martinique, Guyana, La Réunion
Drittlandsgebiet
Gemeinschaftsgebiet
Fürstentum Monaco
Gemeinschaftsgebiet
(wie Umsätze mit Herkunft Frankreich zu behandeln)
Gemeinschaftsgebiet
Griechenland
Berg Athos
Drittlandsgebiet
Gemeinschaftsgebiet
Italien
Livigno, Campione d'Italia, der zum ital. Hoheitsgebiet gehörende Teil des Luganer Sees
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
San Marino
Drittlandsgebiet
Verbrauchsteuer: Gemeinschaftsgebiet
Zollunion
Vatikan
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Niederlande
Aruba und Niederländische Antillen
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Portugal
Madeira und Azoren
Gemeinschaftsgebiet
Gemeinschaftsgebiet
Spanien
Balearen
Gemeinschaftsgebiet
Gemeinschaftsgebiet
Spanien
Ceuta, Melilla
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Spanien
Kanarische Inseln
Drittlandsgebiet
Gemeinschaftsgebiet
Zypern
Akrotiri, Dhekalia
Gemeinschaftsgebiet
Gemeinschaftsgebiet
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK. Welche IHK für Ihr Unternehmehmen zuständig ist, können Sie über den IHK-Finder ermitteln.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Stand: Juli 2021