Umsatzsteuer
Finanzämter für im Ausland ansässige Unternehmen
Führt ein ausländisches Unternehmen in Deutschland Umsätze aus, unterliegen diese Umsätze ebenso wie bei inländischen Unternehmen der Umsatzbesteuerung in Deutschland.
Im Ausland ansässig sind Unternehmen, die im Inland weder einen Sitz, eine Geschäftsleitung noch eine Zweigniederlassung haben (vgl. § 13b Abs. 7 Umsatzsteuergesetz - UStG).
Grundsätzlich muss ein ausländisches Unternehmen ohne Sitz im Inland für Umsätze, die in Deutschland steuerpflichtig sind, die Umsatzsteuer beim deutschen Finanzamt anmelden, die Steuer abführen und eine Steuererklärung abgeben.
Hierfür muss sich das Unternehmen beim zuständigen Finanzamt umsatzsteuerlich registrieren.
Folgende Finanzämter in Deutschland sind nach § 21 Abgabenordnung (AO) Abs.1 Satz 2 je nach dem Sitzland des jeweiligen ausländischen Unternehmens zuständig:
Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung | Zuständiges Finanzamt |
---|---|
Königreich Belgien | |
Republik Bulgarien | Finanzamt Neuwied |
Königreich Dänemark | Finanzamt Flensburg |
Republik Estland | Finanzamt Rostock |
Republik Finnland | Finanzamt Bremen |
Frankreich | Finanzamt Offenburg |
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland |
Finanzamt Hannover-Nord |
Griechische Republik | Finanzamt Berlin Neukölln |
Republik Irland | Finanzamt Hamburg Nord |
Italienische Republik | Finanzamt München |
Republik Kroatien | Finanzamt Kassel-Hofgeismar |
Republik Lettland | Finanzamt Bremen |
Fürstentum Liechtenstein | Finanzamt Konstanz |
Republik Litauen | Finanzamt Mühlhausen |
Großherzogtum Luxemburg | Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben |
Republik Mazedonien | Finanzamt Berlin-Neukölln |
Königreich der Niederlande | Finanzamt Kleve |
Königreich Norwegen | Finanzamt Bremen |
Republik Österreich | Finanzamt München |
Republik Polen Firmenname A-G |
Finanzamt Hameln |
Republik Polen Firmenname H-L |
Finanzamt Oranienburg |
Republik Polen Firmenname M-R und alle Unternehmen, auf die das Verfahren nach § 18 Abs. 4e UStG anzuwenden ist. |
Finanzamt Cottbus |
Republik Polen Firmenname S-Z |
Finanzamt Nördlingen |
Portugiesische Republik | Finanzamt Kassel Hofgeismar |
Rumänien | Finanzamt Chemnitz-Süd |
Russische Föderation | Finanzamt Magdeburg
|
Königreich Schweden | Finanzamt Hamburg-Nord |
Schweizerische Eidgenossenschaft | Finanzamt Konstanz |
Slowakische Republik | Finanzamt Chemnitz-Süd |
Königreich Spanien | Finanzamt Kassel-Hofgeismar |
Republik Slowenien | Finanzamt Oranienburg |
Tschechische Republik | Finanzamt Chemnitz-Süd |
Republik Türkei | Finanzamt Dortmund-Unna |
Ukraine | Finanzamt Magdeburg |
Republik Ungarn | Finanzamt Nürnberg-Zentral |
USA | Finanzamt Bonn-Innenstadt |
Republik Weißrussland | Finanzamt Magdeburg |
übriges Ausland | Finanzamt Berlin Neukölln |
Falls Sie kein für Ihr Land zuständiges Finanzamt gefunden haben, wenden Sie sich bitte an das:
Die Finanzämter sind direkt mit ihren Websites verlinkt. Nutzen Sie den Link, um die Kontaktdaten der einzelnen Finanzämter zu erhalten oder die Suche auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern.
Hinweis: Mit Schreiben vom 24. August 2021 hat BMF angekündigt, dass es künftig zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ab dem Besteuerungszeitraum 2021 bundeseinheitliche Vordruckmuster geben wird.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK. Welche IHK für Ihr Unternehmen zuständig ist, können Sie über den IHK-Finder ermitteln.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Stand: August 2021