Umsatzsteuer

Finanzämter für im Ausland ansässige Unternehmen

Führt ein ausländisches Unternehmen in Deutschland Umsätze aus, unterliegen diese Umsätze ebenso wie bei inländischen Unternehmen der Umsatzbesteuerung in Deutschland.
Im Ausland ansässig sind Unternehmen, die im Inland weder einen Sitz, eine Geschäftsleitung noch eine Zweigniederlassung haben (vgl. § 13b Abs. 7 Umsatzsteuergesetz - UStG).
Grundsätzlich muss ein ausländisches Unternehmen ohne Sitz im Inland für Umsätze, die in Deutschland steuerpflichtig sind, die Umsatzsteuer beim deutschen Finanzamt anmelden, die Steuer abführen und eine Steuererklärung abgeben.
Hierfür muss sich das Unternehmen beim zuständigen Finanzamt umsatzsteuerlich registrieren.
Folgende Finanzämter in Deutschland sind nach § 21 Abgabenordnung (AO) Abs.1 Satz 2 je nach dem Sitzland des jeweiligen ausländischen Unternehmens zuständig:
Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung Zuständiges Finanzamt
Königreich Belgien
Republik Bulgarien Finanzamt Neuwied
Königreich Dänemark Finanzamt Flensburg
Republik Estland Finanzamt Rostock
Republik Finnland Finanzamt Bremen
Frankreich Finanzamt Offenburg
Vereinigtes Königreich Großbritannien
und Nordirland
Finanzamt Hannover-Nord
Griechische Republik Finanzamt Berlin Neukölln
Republik Irland Finanzamt Hamburg Nord
Italienische Republik Finanzamt München
Republik Kroatien Finanzamt Kassel-Hofgeismar
Republik Lettland Finanzamt Bremen
Fürstentum Liechtenstein Finanzamt Konstanz
Republik Litauen Finanzamt Mühlhausen
Großherzogtum Luxemburg Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben
Republik Mazedonien Finanzamt Berlin-Neukölln
Königreich der Niederlande Finanzamt Kleve
Königreich Norwegen Finanzamt Bremen
Republik Österreich Finanzamt München
Republik Polen
Firmenname A-G
Finanzamt Hameln
Republik Polen
Firmenname H-L
Finanzamt Oranienburg
Republik Polen
Firmenname M-R und alle Unternehmen, auf die das Verfahren nach § 18 Abs. 4e UStG anzuwenden ist.
Finanzamt Cottbus
Republik Polen
Firmenname S-Z
Finanzamt Nördlingen
Portugiesische Republik Finanzamt Kassel Hofgeismar
Rumänien Finanzamt Chemnitz-Süd
Russische Föderation Finanzamt Magdeburg

Königreich Schweden Finanzamt Hamburg-Nord
Schweizerische Eidgenossenschaft Finanzamt Konstanz
Slowakische Republik Finanzamt Chemnitz-Süd
Königreich Spanien Finanzamt Kassel-Hofgeismar
Republik Slowenien Finanzamt Oranienburg
Tschechische Republik Finanzamt Chemnitz-Süd
Republik Türkei Finanzamt Dortmund-Unna
Ukraine Finanzamt Magdeburg
Republik Ungarn Finanzamt Nürnberg-Zentral
USA Finanzamt Bonn-Innenstadt
Republik Weißrussland Finanzamt Magdeburg
übriges Ausland Finanzamt Berlin Neukölln
Falls Sie kein für Ihr Land zuständiges Finanzamt gefunden haben, wenden Sie sich bitte an das:
Finanzamt Berlin Neukölln
Thiemannstr. 1
12059 Berlin
Tel.: +49 30 902416-0
Fax: +49 30 902416-900
Die Finanzämter sind direkt mit ihren Websites verlinkt. Nutzen Sie den Link, um die Kontaktdaten der einzelnen Finanzämter zu erhalten oder die Suche auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern.
Hinweis: Mit Schreiben vom 24. August 2021 hat BMF angekündigt, dass es künftig zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ab dem Besteuerungszeitraum 2021 bundeseinheitliche Vordruckmuster geben wird.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK. Welche IHK für Ihr Unternehmen zuständig ist, können Sie über den IHK-Finder ermitteln.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Stand: August 2021