Regelungen zum Länderanteil am Sondervermögen beschlossen
Nach derzeitigem Stand erhält Hamburg von den 100 Milliarden Euro rund 2,65 Milliarden Euro. Grundlage für die Aufteilung ist der sog. "Königsteiner Schlüssel". Investiert werden können diese Mittel in bestimmte förderfähige Infrastrukturbereiche. Diese werden näher definiert als
- Bevölkerungsschutz,
- Verkehrsinfrastruktur,
- Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur,
- Energie- und Wärmeinfrastruktur,
- Bildungsinfrastruktur,
- Betreuungsinfrastruktur,
- Wissenschaftsinfrastruktur,
- Forschung und Entwicklung und
- Digitalisierung.
Diese Aufzählung ist allerdings nicht abschließend. Förderfähig sollen damit ausweislich der Gesetzesbegründung auch Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur, die Infrastruktur der regionalen Daseinsvorsorge, die Wohninfrastruktur, Gebäudesanierungen von öffentlichen Gebäuden, Sportanlagen, Kultureinrichtungen, die Infrastruktur der inneren Sicherheit, der Wasserwirtschaft und in ländliche Infrastrukturen sein. Die Investitionsvorhaben sollen demnach so ausgewählt werden, dass eine möglichst hohe und dauerhafte Wirkung der Investitionen auf die Wirtschaftskraft zu erwarten ist. Der dem zugrundeliegende Entwurf des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) muss noch durch den Bundesrat.