Anerkennung von elektronischen Ausfuhr- und Kassenzetteln

Elektronische Ausfuhr- und Kassenzettel werden laut einer Meldung des Zolls vom 2. Oktober 2025 bereits während des Pilotverfahrens IT-AKZ von der Finanzverwaltung als Nachweis für steuerfreie Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (sog. "Ausfuhr über den Ladentisch") anerkannt. Dieses gelte unabhängig davon, dass der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) aktuell noch keine entsprechenden Ausführungen enthalte. Eine Anpassung des UStAE werde derzeit in Abstimmung mit den Ländern vorbereitet.