Vorläufige Steuerfestsetzung

Zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anstehende Musterverfahren wurde das BMF-Schreiben vom 16. Mai 2011 - IV A 3 - S 0338/07/10010 - (BStBl I S. 464) im Wege einer ersetzenden Neufassung um Regelungen zur Aussetzung der Steuerfestsetzung nach § 165 Absatz 1 Satz 4 AO durch das BMF-Schreiben vom 15. Januar 2018, IV A 3 - S 0338/17/10007, ergänzt.
Das BMF Schreiben vom 15. Januar 2018 wurde durch weitere BMF-Schreiben vom 28. März 2022, IV A 3 - S 0338/19/10006, 31. Januar 2022, IV A 3 - S 0338/19/10006, 30. August 2021, IV A 3 - S 0338/19/10006, 18. Mai 2021, IV A 3 - S 0338/19/10006, 4. Januar 2021, IV A 3 - S 0338/19/10006 sowie durch das BMF-Schreiben vom 10. Januar 2019, IV A 3 - S 0338/17/10007 geändert.
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Stand: Juli 2023