Abgabenrecht

Betriebsprüfung - Einordnung in Größenklassen

Die Betriebsprüfungsordnung (BpO) gilt für Außenprüfungen der Landesfinanzbehörden und des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt). Zweck der Außenprüfung ist die Ermittlung und Beurteilung der steuerlich bedeutsamen Sachverhalte, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen, § 2 Abs. 1 BpO. Für Zwecke der Außenprüfung werden die Steuerpflichtigen in verschiedene Größenklassen eingeteilt. Bei den Größenklassen handelt es sich um
  • Großbetriebe (G)
  • Mittelbetriebe (M)
  • Kleinbetriebe (K) und
  • Kleinstbetriebe (Kst)
Die Größenklassen werden regelmäßig neu festgelegt, so geschehen für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2019 mit BMF-Schreiben vom 13. April 2018 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB). Mit Schreiben vom 15. Dezember 2022 hat das BMF nunmehr die ab dem 1. Januar 2024 gültige Einordnung in Größenklassen bekannt gegeben. Die jeweilige Einordnung in Größenklassen können Sie direkt den BMF-Schreiben entnehmen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Ihr Unternehmen zuständige IHK. Welche IHK für Ihr Unternehmen zuständig ist, können Sie einfach über den IHK-Finder ermitteln.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Stand: August 2023