Recht und Steuern

A1 Nr. 159

A 1 Nr. 159
§ 1029 - Umfang einer Schiedsvereinbarung im GmbH-Gesellschaftsvertrag
Bestimmt eine Schiedsvereinbarung in einem GmbH-Gesellschaftsvertrag, dass das Schiedsgericht „für alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern oder zwischen der Gesellschaft und einzelnen Gesellschaftern, soweit sie das Gesellschaftsverhältnis berühren”, ausschließlich zuständig ist, so geht im Zweifel der Wille der vertragsschließenden Gesellschafter dahin, auch Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und ausgeschiedenen Gesellschaftern der Schiedsklausel zu unterwerfen.
Dies gilt auch, wenn die Schiedsklausel vorsieht, Zusammensetzung und Befugnisse des Schiedsgerichts in einem gesonderten Schiedsvertrag niederzulegen, ein solcher Schiesvertrag aber nicht abgeschlossen wurde.
OLG Koblenz Urteil v. 6.3.2008 - 6 U 610/07; Der Betrieb 2008, 1264 (L)
= RKS A 1 Nr. 159