Recht und Steuern

A1 Nr. 86

A1 Nr. 86
§ 1027 ZPO SalvatorischeKlausel im Schieds- statt im Hauptvertrag: Umwirksamkeit des Schiedsvertrages
Ein Schiedsvertrag darf nur Vereinbarungen enthalten, die sich auf dasschiedsgerichtliche Verfahren beziehen. Die in dem zusammenhängend mit einemGewerberaummietvertrag abgeschlossenen Schiedsvertrag enthaltene Klausel
„Sollte eine der Bestimmungen des vorliegenden Mietvertrages ganz oderteilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so verpflichten sich dieParteien, im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung die unwirksam gewordeneBestimmung so zu ergänzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung gewolltewirtschaftliche und vertragliche Zweck möglichst nah erreicht wird”
umschreibt nicht den Gegenstand der schiedsrichterlichen Tätigkeit,sondern begründet eine materiellrechtliche Verpflichtung der Parteien, die sichauf den zugrundeliegenden Hauptvertrag bezieht. Sie macht den Schiedsvertraginsgesamt unwirksam.
OLG KoblenzUrt.v. 27.4.1995 – 5 U 1536/94; RKS A 1 Nr. 86 = NJW-RR 1996, 970