Recht und Steuern

A 1 Nr. 203

 A 1 Nr. 203 § 1042 Abs. 2 ZPO: Rüge der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts spätestens in der Klageerwiderung!

Der Schiedsbeklagte ist mit der Rüge der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts ausgeschlossen, wenn er sich im Schiedsverfahren rügelos zur Zuständigkeit eingelassen hat.

OLG Koblenz Beschl.v. 17.3.2011 – 2 Sch 11/10; Versicherungsrecht 2011, 1328 = RKS A 1 Nr. 203
Aus den Gründen:
In seinem Schriftsatz vom 4.11.2010 hat sich der Prozessbevollmächtigte des Schiedsbeklagten  bestellt, ohne die fehlende Zuständigkeit zu rügen, der Schiedsbekl. hat darin  nur seine Passivlegitimation bestritten und die Geschäftsunfähigkeit der Gesellschafterin G. behauptet.