Recht und Fair Play

A 1 Nr. 186

§ 242 BGB – Treuwidrige Schiedseinrede
Die Berufung auf die Schiedsabrede im Prozess verstößt nicht deshalb gegen Treu und Glauben, weil der Beklagte ggf. seine Gegenforderungen in einem bestimmten ausländischen Staat vollstrecken müsste; dies ist Folge seiner Geschäftsbeziehungen mit einem Unternehmen in diesem Staat.  
BGH Beschl.v. 29.7.2010 – III ZB 48/09; Zeitschrift für Schiedsverfahrensrecht 2010, 275 = RKS A 1 Nr. 186
Sachverhalt und Gründe: siehe RKS A 4 a Nr. 124.