Recht und Steuern

A 4b Nr. 64

A 4b Nr. 64 - Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Unzulässigkeit eines Antrags betreffend einen Zwischenschiedsspruch; Umfang der Überprüfung des Schiedsspruchs auf Kartellverstöße
1. Der Antrag auf Vollstreckbarerklärung ist unzulässig, soweit er sich auf einen nicht abschließenden Zwischenschiedsspruch bezieht.(Rn.81)
2. Der Schiedsspruch ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht uneingeschränkt auf Kartellverstöße als Verletzungen des ordre public hin zu überprüfen. Allerdings kommt eine Aufhebung des Schiedsspruchs regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn die Auffassungen des Schiedsgerichts und des staatlichen Gerichts in gleicher Weise vertretbar sind.(Rn.88)
 Anschluss OLG Düsseldorf 6. Zivilsenat, 15. Juli 2002, Az: I-​6 Sch 5/02,  WuW 2017, 508-514 (Leitsatz und Gründe)