Recht und Steuern

A4a Nr. 37

A4a Nr.37
§ 1044 ZPO Zerfalldes jugoslawischen Staatenbundes, Gründung des Staates Kroatien: Kein Einflussauf Schiedsverträge und Schiedssprüche
Die Schiedsklausel ist Bestandteil eines privatrechtlichen Vertrages.Dieser wird durch staatliche Umwälzungen nicht berührt.
Die Vollstreckbarkeit eines rechtskräftigen Schiedsspruchs hängt nichtdavon ab, ob der Staat, in dem eine Partei ihren Sitz hat, noch in derbisherigen Form fortbesteht.
OLG HammUrteil vom 6.7.1994 – 20 U 162/93; RKS A 4 a Nr. 37 = NJW-RR 1995, 1343