Recht und Steuern

A 4a Nr. 140

A 4 a Nr. 140 Schiedsvereinbarung im Gesellschaftsvertrag und im Club-Lizenzvertrag einer Eishockey-Liga GmbH mit den einzelnen Clubs als Gesellschaftern für Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis bzw. aus dem Lizenzvertrag

Das zwischen der Deutschen Eishockey-Liga Betriebsgesellschaft mbH und den einzelnen Eishockey-Clubs als Gesellschaftern zur Regelung von Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis im Gesellschaftsvertrag errichtete Schiedsgericht ist als echtes Schiedsgericht im Sinne des Zehnten Buches der ZPO zu qualifizieren, da es auf Grund der gesellschaftsvertraglichen Regelung und der Schiedsgerichtsordnung verbindlich unter Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit entscheidet, als unabhängige und unparteiliche Stelle organisiert ist, nach geltendem Recht auf Grund eines fairen und unparteilichen Verfahrens tätig ist, rechtliches Gehör gewährleistet und somit die Mindestanforderungen erfüllt.

Haben die Ligagesellschaft und die Lizenz-Clubs im abgeschlossenen Club-Lizenzvertrag und der Lizenzgrundlage als Vertragsbestandteil jeweils auf ein anderes Vertragsdokument verwiesen, das eine Schiedsklausel enthält, so begründet dies eine eigenständige Schiedsvereinbarung auch für die Lizenzverträge und damit die Zustän-digkeit des Schiedsgerichts auch im Zusammenhang mit Lizenzstreitigkeiten, § 1031 Abs. 3 ZPO. Ein Aufhebungsgrund für den Schiedsspruch gem. § 1059 Abs. 2 Nr. 1 a ZPO liegt somit nicht vor.

OLG München Beschl.v. 24.8.2010 – 34 Sch 021/10 SpuRt 2012, 22 = RKS A 4 a Nr. 140