Recht und Steuern

A6 Nr. 32

A6 Nr. 32
§§ 93, 1053 Abs. 2 ZPO - Vollstreckbarerklärung einer mit einem Schiedsspruch verbundenen Kostenerstattungsanordnung
1. Eine zusammen mit dem Schiedsspruch ergangene Kostenerstattungsanordnung kann auf Antrag für vollstreckbar erklärt werden, wenn es sich um einen Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut handelt und die Anordnung mit diesem von den Parteien unterzeichnet wurde. Auch der Grundsatz, dass ein Schiedsrichter nicht in eigener Sache entscheiden darf, steht jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Parteien sich über den Streitwert und die Höhe des Schiedsrichterhonorars geeinigt und Vorschüsse darauf geleistet hatten.
2. Wenn die Kostenerstattungsanordnung keinen entsprechenden Vorbehalt enthält, hängt ihre Vollstreckbarerklärung nicht vom Eintritt einer bestimmten Bedingung, z.B. der Ausstellung einer spezifizierten Rechnung mit Umsatzsteuerausweis oder vom Eintritt eines bestimmten Kalendertages, ab.
OLG München Beschl.v. 8. März 2007 - 34 Sch 28/06; Zeitschrift für Schiedsverfahrensrecht 2007, 165 = RKS A 6 Nr. 32
Sachverhalt und Gründe siehe RKS A 4 b Nr. 41