Recht und Steuern

A6 Nr. 29

A6 Nr. 29

§ 3 ZPO, §§ 48, 63 GKG - "Beirat" einer GmbH als Schiedsgutachter, Streitwert für Antrag auf Ablehnung eines Beiratsmitglieds wegen Besorgnis der Befangenheit
Der Streitwert im Schiedsrichterablehnungsverfahren richtet sich nach dem wirtschaftlichen Wert der Hauptsacheentscheidung. Für einen (unzulässigen) Antrag auf Ablehnung eines Schiedsrichters in einem Schiedsgutachterverfahren zwecks Ermittlung eines Kaufpreises ist dies die Differenz zwischen der Vorstellung des Antragstellers und der Entscheidung des Beirats = Schiedsgutachters.
OLG München Beschl.v. 7.8.2006 - 34 SchH 9/05; RKS A 6 Nr. 29
Sachverhalt und Entscheidungsgründe siehe RKS A 5 Nr. 44