Recht und Steuern

A6 Nr.20

A 6 Nr. 20
Art. 5 Abs. 1 UNÜ, §§ 92 Abs. 1 S. 1, 99 ZPO - Kostenentscheidung kein Grund für die Versagung derVollstreckbarkeit
Art. 5 Abs. 1 d UNÜ verbietet die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs, wenn das Verfahren der Parteivereinbarung bzw.dem Recht des Ursprungslandes nicht entsprochen hat. Jedoch rechtfertigt eine den zugrundezulegenden Verfahrensbestimmungen widersprechende Kostenentscheidung keine Anerkennungsversagung, da sonst das Verbot der isolierten Kostenanfechtung nach deutschem Recht (§ 99 ZPO) ausgeschaltet würde.
Eine Kostenentscheidung des Schiedsgerichts, die § 92 Abs. 1 S. 1 ZPO - verhältnismäßige Teilung bei Teil-Obsiegen - nicht entspricht, verstößt auch nicht gegen den deutschen Ordre Public.
OLG Stuttgart Beschl.v. 15.3.2001 - 1 Sch 5/00; Internationales Handelsrecht (IHR) 2001 S. 212 = RKS A 6 Nr. 20
Gründe siehe RKS A 4 a Nr. 64