Recht und Steuern

A6 Nr. 39

A 6 Nr. 39
§§ 3, 1037 ZPO, §§ 48, 63 GKG - Streitwert bei Schiedsrichterablehnung
Der Streitwert für das Ablehnungsverfahren gem. § 1037 Abs. 3 ZPO ist gem. § ZPO, §§ 48, 63 GKG nach freiem Ermessen des Gerichts zu bestimmen. Angesichts einer Gesamtforderung von 7.699 Euro und der Tatsache, daß von der Schiedsrichterablehnung weitere Verfahren zwischen den Beteiligten tangiert sind, erscheint ein Streitwert von 5.000 Euro angemessen.
OLG München Beschl.v. 3.1.2008 – 34 SchH 003/07; RKS A 6 Nr. 39
Sachverhalt und Gründe (Auszug) siehe A 2 Nr. 47