Recht und Steuern

A2 Nr. 38

A 2 Nr. 38
Der Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens ist als Widerantrag (§ 33 ZPO) zu dem Antrag auf Bestellung eines Schiedsrichters zulässig, wenn er vor Konstituierung des Schiedsgerichts gestellt wurde. Zwischen den beiden Anträgen besteht ein prozessualer Zusammenhang .
OLG München Beschluß vom 4.9.2006 - 34 SchH 006/06; RKS A 2 Nr. 38
Sachverhalt und Gründe siehe RKS A 1 Nr. 144