B1 Nr.71
B1 Nr.71
§§ 128, 161, 171 HGB Vertretungsmacht eines Kommanditisten. Wirksamkeit des Schiedsvertrages gegenüber der Komplementärgesellschaft
Der von einem geschäftsführungsberechtigten Kommanditisten abgeschlossene Schiedsvertrag bindet nicht nur die KG, sondern auch ihre Komplementärgesellschaft jedenfalls dann, wenn zwischen beiden Gesellschaften eine enge Verflechtung mit identischen Geschäftsführern besteht.
Schiedsgericht des Deutschen Kaffee-Verbandes e.V.
Schiedsspruch vom 26.2.1997; RKS B 1 Nr. 71
Gründe siehe D 1 d Nr. 30