Recht und Steuern
E5b Nr.100
E5b Nr.100
Art. 26 D, 42A + B EKK Preisabschlag bei Eindeckung mit neuer statt kontraktgemäß alterErnte
Bezieht sich das zwecks Schadensberechnung eingeholte Angebot auf Wareneuer Ernte, während gemäß dem nichterfüllten Kontrakt alte Ernte zu liefernwar, so ist auf den Angebotspreis ein Abschlag zu machen.
Schiedsgerichtdes Deutschen Kaffee-Verbandes e.V.
Schiedsspruchvom 30.6.1997; RKS E 5 b Nr. 100
Verkauft waren18 t Cameroun Arabica Coffee, Grade D, as per sample, Price: US$ 1,640 .00 permetric t net FOB Cameroun seaport - Shipment: January 1997, carrier to beadvised by the buyer. - Die Ware sollte nach Hamburg verschifft werden.
Aus denGründen:
Der Anspruchauf Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus Art. 26 D i.V.m. Art. 42 A und BEKK ist teilweise begründet. Der Käufer hat dem Verkäufer nach Ablauf von 14Tagen, aber vor Ablauf von 30 Tagen nach Ende des Verschiffungszeitraumsvergeblich eine Nachfrist von 3 Tagen für die Verschiffungsanzeigegesetzt, so dass die Voraussetzungen für die Erklärung der Nichterfüllung mitSchadensersatzforderung gem. Art. 42 A und B EKK gegeben sind. Der Käufer istso zu stellen, wie er stehen würde, wenn ordnungsmäßig erfüllt worden wäre. Der Schlusskurs New York Ende Mai und das günstigste eingeholte Angebotdes Maklers sind usancegemäß die richtige Ausgangsbasis für dieSchadensberechnung. Die Offerten im Mai betrafen jedoch Kaffee der neuen Ernte.Das schlägt sich im Preis nieder. Die kontraktgemäße Verschiffung Ende Januarwäre mit Ware alter Ernte erfolgt. Dies ist nach Auffassung des Schiedsgerichtsmit einem Abschlag von US$ 10 per 100 lbs zu berücksichtigen. Damit ergibt sichfolgende Berechnung:
Ersatzpreis
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201.65 US$ per 100 lbs
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CIF
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abzüglich CIF-Kosten
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8.00 US$ per 100 lbs
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Abschlag Neu-/Alternte
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10.00 US$ per 100 lbs
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FOB-Preis
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183.65 US$ per 100 lbs
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= 4,048.72 US$ per t FOB Cameroun Seaport.
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Die Differenzzum Kontraktpreis 1,640.00 US$/t beträgt 2,408.72 US$/t x 18 t= 43,365.96 US$. Darüber hinaus ist die Schadensersatzklage unbegründet.