Recht und Steuern

E 7 b Nr. 11

E 7 b Nr. 11 Klausel “subject approval of pre-shipment sample“

Beim Kauf “subject approval of pre-shipment sample” steht es nach allgemeinem Handelsbrauch im Ermessen des Käufers, das Muster zu approbieren oder zurückzuweisen. Wenn der Verkäufer diese Klausel akzeptiert, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Muster so rechtzeitig vor dem Verschiffungstermin eintreffen, dass der Käufer Gelegenheit hat, im Fall der Ablehnung des ersten Musters ein weiteres zu erhalten. Auch dieses zweite Approbationsmuster muss so rechtzeitig beim Käufer eintreffen, dass noch ausreichend Zeit für eine Verschiffung im vertraglich vereinbarten Verschiffungszeitraum besteht.
Schiedsgericht des Deutschen Kaffee-Verbandes e.V.
Schiedsspruch vom 15.4.1999 RKS E 7 b Nr. 11