Schiedsgerichtshof bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (SGH)

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat 2024 in Zusammenarbeit mit den 79 deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) und den Auslandshandelskammern (AHKs) ein modernes internationales Schiedsgericht gegründet, dessen Verfahren unkompliziert virtuell geführt werden können. Die Schiedsgerichtsverfahren werden – je nach Wahl der Parteien – entweder von den Justiziaren der DIHK oder den Justiziaren der Handelskammer Hamburg administriert. Die Handelskammer Bremen wird bei der Durchführung der SGH-Verfahren in hanseatischer Tradition mit der Handelskammer Hamburg kooperieren.
Die Vorteile des virtuellen Schiedsgerichts der IHK-Organisation sind vielfältig:

1. Virtuelle Verfahren vereinfachen und beschleunigen die Lösung des Konflikts

Deutsche und internationale Unternehmen aller Größenordnungen können ihre Streitigkeiten im B2B- und B2C-Bereich nun über die neue digitale Plattform, die Verfahrensmanagementplattform (VMP), effektiv und kostengünstig lösen. Die Abläufe werden beschleunigt, das Verfahren ist übersichtlich und Parteien und Schiedsrichter können jetzt rund um die Uhr und von jedem Ort der Welt auf die Plattform zugreifen. Durch die effiziente Verfahrensführung werden verbindliche Entscheidungen des Schiedsgerichts innerhalb von zwölf Monaten ermöglicht. Das sogenannte Fast-Track-Verfahren für Eilfälle verkürzt das Verfahren auf sechs Monate.

2. Verfahrensadministration durch lokale IHKs

Die Parteien können selbst bestimmen, bei welcher Geschäftsstelle des SGH ihr Schiedsgerichtsverfahren administriert wird: Neben der SGH-Geschäftsstelle bei der DIHK in Berlin ist auch die Handelskammer Hamburg als Geschäftsstelle akkreditiert. Die Handelskammer Bremen wird folgen. So ist sichergestellt, dass die norddeutschen Unternehmen eine lokale Handelskammer als kompetente Ansprechpartnerin haben.

3. Unkomplizierte Einleitung des Verfahrens

Das Schiedsverfahren kann unkompliziert über die Webseite www.schiedsgerichtshof.de über den direkten Link zur VMP eingeleitet werden. Dort finden Sie auch weitere umfangreiche Informationen zum Verfahrensablauf, Musterschiedsklauseln, den Kostenrechner und die Verfahrensordnung, die SGH-Schiedsregeln.

4. Kalkulierbare Kosten und internationale Vollstreckbarkeit

Durch verbindliche Honorartabellen und die Begrenzung von Kostenerstattungsansprüchen sorgt der SGH für Kalkulierbarkeit und Transparenz bei den Konfliktkosten, die mit dem Kostenrechner einfach berechnet werden können
Anders als staatliche Gerichtsurteile können Schiedssprüche dank des sog. New Yorker Abkommens von 1958 derzeit in mehr als 170 Ländern vollstreckt werden.

5. Qualitätssicherung durch unsere Justiziare

Justiziare des SGH und der akkreditierten SGH-Geschäftsstellen der IHKs und AHKs können das Verfahren begleiten. Der SGH kann zur Qualitätssicherung und zur Sicherung der Vollstreckbarkeit unter Wahrung der Entscheidungsfreiheit des Schiedsgerichts Änderungen in der Form des Schiedsspruchs anregen.

6. Qualifizierte Schiedsrichter

Bei einem Streitwert von bis zu 250.000 Euro entscheidet in der Regel ein Einzelschiedsrichter, bei höheren Streitwerten wird ein Dreierschiedsgericht eingesetzt. In Fast-Track-Verfahren wird immer ein Einzelschiedsrichter tätig. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, muss der Einzelschiedsrichter oder der Vorsitzende eines kollegialen Schiedsgerichts ein juristisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben.
Hamburger Schiedsrichter finden Sie unter anderem auf diesen Schiedsrichterlisten:
Der Warenverein der Hamburger Börse e.V. und der Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. haben ebenfalls Schiedsrichterlisten mit branchenerfahrenen Schiedsrichtern.

Musterschiedsklauseln für Ihre Verträge

Zur Vereinbarung eines SGH-Schiedsverfahrens (ggf. mit vorgeschaltetem Mediationsverfahren) können Sie die folgenden Klauseln verwenden.

a) Für Schiedsverfahren mit Administration durch die Handelskammer Hamburg

"Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer endgültig entschieden. Die Administrierung des Schiedsverfahrens erfolgt durch die Handelskammer Hamburg.“
Optionale Ergänzungen:
  • "Der Schiedsort ist … [bitte gewünschten Ort angeben].“
  • "Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt … [bitte 1 oder 3 angeben].“
  • "Die Regelungen des "Fast-Track-Schiedsverfahrens“ gemäß § 20 der Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer sind anwendbar.“
  • "Das in der Sache anwendbare Recht ist das Recht des Landes … [bitte gewünschte Rechtsordnung angeben].“
  • "Vertragsstrafe bei Verletzung der Vertraulichkeit: — Euro [ bitte den von den Parteien als angemessen erachteten Betrag einsetzen].“
  • "Verfahrenssprache vor dem Schiedsgericht ist … [bitte Deutsch oder Englisch angeben].“
Sie können die Klausel mit den oben genannten optionalen Regelungen ergänzen. Wir empfehlen die Klauseln im Übrigen nicht zu verändern. Sofern Sie die Administrierung des Schiedsverfahrens nicht durch die Handelskammer Hamburg durchführen lassen möchten, können sie statt der Handelskammer Hamburg die DIHK oder eine IHK oder AHK aus Anlage 4 der Schiedsregeln des SGH angeben.
b) Für Schiedsverfahren mit einem vorgeschalteten Mediationsverfahren mit Administration durch die Handelskammer Hamburg
"Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit zunächst eine Mediation nach den Bestimmungen der Handelskammer Hamburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 54 KB) durchzuführen.
Sollten die Parteien innerhalb von 6 Wochen nach Einleitung des Mediationsverfahrens keine Einigung erzielt haben, kann jede Partei eine Schiedsklage nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer erheben. Über alle noch verbleibenden Streitigkeiten, wird dann unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer endgültig entschieden. Die Administrierung des Schiedsverfahrens erfolgt durch die Handelskammer Hamburg.“
Optionale Ergänzungen:
  • "Der Schiedsort ist … [bitte gewünschten Ort angeben].“
  • "Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt … [bitte 1 oder 3 angeben].“
  • "Die Regelungen des "Fast-Track-Schiedsverfahrens“ gemäß § 20 der Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer sind anwendbar.“
  • "Das in der Sache anwendbare Recht ist das Recht des Landes … [bitte gewünschte Rechtsordnung angeben].“
  • "Vertragsstrafe bei Verletzung der Vertraulichkeit: — Euro [ bitte den von den Parteien als angemessen erachteten Betrag einsetzen].“
  • "Verfahrenssprache vor dem Schiedsgericht ist … [bitte Deutsch oder Englisch angeben].“
Sie können die Klauseln mit den oben genannten optionalen Regelungen ergänzen. Wir empfehlen die Klauseln im Übrigen nicht zu verändern. Sofern Sie die Administrierung des Schiedsverfahrens nicht durch die Handelskammer Hamburg durchführen lassen möchten, können sie statt der Handelskammer Hamburg die DIHK oder eine IHK oder AHK aus Anlage 4 der Schiedsregeln des SGH angeben.
Weitere Fragen zur Schiedsgerichtsbarkeit finden Sie in unsere FAQs.