Coronavirus

Rechtliche Hinweise

Fürsorgepflicht, Dienstreisen, Arbeitsschutz und Reiserecht – was ist zu beachten?
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Datenschutzrechtliche Löschfristen beachten

Am 30. April 2022 läuft die Hotspot-Regelung in Hamburg aus. Viele gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus finden damit in Hamburg ein Ende. Auch zahlreiche Befugnisse und Pflichten zur Erfassung personenbezogener Daten sind mit der schrittweisen Aufhebung der Corona-Verordnungen weggefallen. Diese neue Phase der Pandemie sollten alle Unternehmen und öffentlichen Stellen daher zum Anlass für eine Inventur ihrer „Corona-Datenbestände“ nehmen. Soweit noch nicht geschehen, sind die pandemiebedingten Datenerhebungen jetzt einzustellen. Vorhandene Datenbestände müssen nun überprüft und nicht mehr erforderliche Daten umgehend gelöscht werden. Eine Datenspeicherung für den Fall einer möglichen zukünftigen Verschärfung der Corona-Lage ist nach Wegfall der rechtlichen Grundlagen nicht möglich.
Die Löschpflichten betreffen insbesondere alle Arbeitgeber:innen, die bislang den 3G-Status ihrer Beschäftigten abgefragt haben. Darüber hinaus sind z.B. Gaststätten oder Kinos in der Pflicht, ggf. erfasste Kontaktdaten ihrer Gäste zu löschen. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) geht aktiv auf Kammern und Verbände zu und informiert, was jetzt zu tun ist.
Die Beschwerde- und Beratungspraxis hat zudem gezeigt, dass noch nicht alle Testzentren die besonders schutzwürdigen Gesundheitsdaten mit der gebotenen Sorgfalt verarbeiten. In diesem Bereich wird es zu verstärkten, auch anlassunabhängigen Kontrollen kommen. 
Wenn Sie Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.