Außergerichtliche Streitbeilegung

Mediation bei der Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte

Unsere Handelskammer Hamburg hat gemeinsam mit der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg und dem Hamburger Institut für Mediation e.V. seit Februar 2000 eine Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte eingerichtet. Unsere Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte bietet eine Mediationsordnung und eine Mediatorenordnung an. Sie registriert Mediatoren auf der Grundlage der Mediatorenordnung und vermittelt diese.
Unsere Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte informiert in regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen über das Mediationsverfahren.

Was ist Wirtschaftsmediation?

Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten. Der Mediator hat dabei, anders als ein Schiedsrichter, keine Entscheidungs- oder Zwangsgewalt.
Für die Wirtschaft bietet dieses Verfahren eine Alternative zum Schiedsgericht oder zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sollte die Mediation zu keiner Einigung führen, kann ein gerichtliches oder schiedsgerichtliches Verfahren trotzdem noch nachgeschaltet werden.

Vorzüge des Mediationsverfahrens

  • Wirtschaftliche Lösungen, bei denen beide Seiten gewinnen können
  • Größerer Spielraum, da keine Bindung an formale Prozessanträge
  • Zukunftsgerichtete Lösungen statt reiner Vergangenheitsbewältigung
  • Gesichtsverluste können vermieden, wertvolle Geschäftsbeziehungen können weniger belastet weitergeführt werden
  • Volle Verfahrens- und Kostenkontrolle; das Verfahren kann von beiden Partei jederzeit beendet werden, der Mediator rechnet auf Zeitbasis ab
  • Schnelle und damit kostengünstige Lösungen, da kein formalisiertes Verfahren
  • Höchstmaß an Vertraulichkeit, da kein öffentliches Verfahren
  • Vielseitige Anwendbarkeit, auch auf Konflikte innerhalb eines Unternehmens, z.B. zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat
  • Sofortiger Beginn möglich

Wer nimmt an einer Wirtschaftsmediation teil?

Die Parteien und der Mediator vereinbaren die Verfahrensregeln frei untereinander. Der Mediator ist Partner beider Parteien. Zusätzlich sollten die Parteien ihre Anwälte hinzuziehen, um eine umfassende rechtliche Beratung sicherzustellen.

Wie kommen Sie ans Ziel?

Auswahl der Mediatoren

Die Mediationsstelle weist den Parteien qualifizierte Mediatoren nach. Wenn sich die Parteien auf einen oder mehrere Mediator/en geeinigt haben, erfolgt die Bestellung durch die Mediationsstelle.

Ablauf der Mediation

Parteien und Mediator/en bestimmen den Verfahrensablauf. Sie klären gemeinsam die Interessenlage und erarbeiten, ggf. mit Beratung der Parteianwälte Lösungsmöglichkeiten.

Ergebnis

Die gewählte Lösung wird vertraglich fixiert und kann bei der Handelskammer Hamburg für vollstreckbar erklärt werden. Diese Möglichkeit ergibt sich aus der am 8. April 2004 ausgesprochenen Anerkennung der Handelskammer Hamburg als Gütestelle.

Was erwartet Sie im Mediationsverfahren?

Die wesentlichen Verfahrensgrundsätze der Mediation sind die Prinzipien der Freiwilligkeit, der Eigenverantwortlichkeit der Parteien, der Neutralität des Mediators und der absoluten Vertraulichkeit.
Da das Mediationsverfahren mit den Parteien frei vereinbart wird, gibt es keinen festgelegten Verfahrensablauf. In der Praxis hat sich allerdings die Einhaltung der folgenden fünf Phasen als sinnvoll herausgestellt:
  1. Einführung durch den Mediator, Vereinbarung der Verfahrensregeln
  2. Darstellung der gegensätzlichen Positionen durch die Parteien
  3. Umfassende Ermittelung der Parteiinteressen, die hinter den geschilderten Positionen stehen
  4. Gemeinsame Suche nach Lösungsoptionen
  5. Auswahl der besten Lösung und Abschluss einer Vereinbarung

Wie vereinbare oder starte ich eine Mediation?

Mediationsklausel

Eine Mediationsvereinbarung kann im Streitfall jederzeit getroffen werden. Wenn Sie aber schon bei Vertragsschluss für den Fall späterer Meinungsverschiedenheiten einer gütlichen Einigung vorsorgen wollen, empfehlen wir folgende Mediationsklausel:
„Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation, gemäß der Hamburger Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte durchzuführen.“

Regularien der Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte

Honorarordnung

Was ein Mediator nach der Honorarordnung der Mediationsstelle kostet, erfahren Sie hier. Die Kosten werden üblicherweise zwischen den Parteien geteilt.
Jeder Mediator kann für die Durchführung des Mediationsverfahrens gemäß der Hamburger Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte ein Stundenhonorar in Höhe von 150 bis 350 Euro bzw. ein Tageshonorar in Höhe von 1200 bis 2800 Euro, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, mit den Parteien vereinbaren. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann eine davon abweichende Vereinbarung getroffen werden. Anhaltspunkte für die Festlegung der Honorarhöhe können insbesondere die Höhe des Streitwerts und die Komplexität des zu behandelnden Sachverhalts sein.

Wo finde ich Mediatoren?

Unter Mediatoren von A bis Z finden Sie die bei uns gelisteten Mediatoren in alphabetischer Reihenfolge.
Unter Mediatoren nach Arbeitsschwerpunkten finden Sie die Mediatoren gelistet nach Ihren Arbeitsschwerpunkten. Die Auflistung bedeutet nicht, dass die Mediatorinnen und Mediatoren nicht auch andere Fälle mediieren.

Wie kann ich mich als Mediator listen lassen?

Die Mediationsstelle der Handelskammer Hamburg registriert in Abstimmung mit dem Vorstand der Hanseatischen Rechtsan­waltskammer und dem Vorstand des Hamburger Instituts für Mediation e.V. auf Antrag und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Mediatoren für be­stimmte Sachgebiete.
  1. Als Mediator kann nur registriert werden, wer
    1. das 30. Lebensjahr vollendet hat,
    2. über spezielle Fachkenntnisse und juristische Grundkenntnisse in seinem Fachgebiet verfügt,
    3. eine Mediationsschulung absolviert hat oder nachweisen kann, dass er bereits mindestens drei Mediationsverfahren leitend durchgeführt hat, und sich regelmäßig weiterbildet und
    4. den Fragebogen zur Mediatorenbestellung wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt hat.
  2. Ein Mediator, der in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis steht, kann nur registriert werden, wenn er zusätzlich nachweist, dass
    1. sein Anstellungsvertrag einer Ausübung der Mediatorentätigkeit nicht entgegensteht und er seine Mediatorentätigkeit persönlich in vollem Umfang ausüben kann,
    2. er bei seiner Mediatorentätigkeit keinen fachlichen Weisungen unterliegt, und
    3. ihn sein Arbeitgeber im erforderlichen Umfang für die Mediatorentätigkeit freistellt.
  3. Zur Überprüfung der einzelnen Registrierungsvoraussetzungen können die Handelskammer Hamburg, die Hanseatische Rechtsanwaltskammer und das Hamburger Institut für Mediation e.V. Referenzen einholen, sich vom Bewerber entsprechende Unterlagen vorlegen lassen und weitere Erkenntnisquellen nutzen. Registrierungen können befristet und in begründeten Fällen jederzeit, auch unabhängig von einer eventuellen Befristung, widerrufen werden.
  4. Wählen die Parteien zur Durchführung eines Verfahrens nach der Hamburger Mediationsordnung einen Mediator aus, der die Voraussetzungen nach den Ziffern 1 und 2 nicht erfüllt, kann die Mediationsstelle im Ausnahmefall auch einen solchen Mediator für das jeweilige Verfahren bestätigen.

Hamburger Dienstleister für Wirtschaftsmediation bzw. Mediationsaus- und Weiterbildung

Folgende Hamburger Mitgliedsunternehmen bieten in Hamburg Wirtschaftsmediation und/oder die entsprechende Aus- und Weiterbildung an:
  • Tenos AG - Wirtschaftsmediation, Ausbildung zum Wirtschaftsmediator und Weiterbildung

Mediationsausbildung

Hier finden Sie eine Übersicht neben den unter Ziffer 11 genannten Anbietern über Ausbildungsinstitute in Hamburg:

Mediationsanbieter, die auch außerhalb der Wirtschaftsmediation tätig sind

Die Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte vermittelt - wie der Name sagt - Wirtschaftsmediatoren/innen und informiert rund um das Thema Wirtschaftsmediation. Selbstverständlich kann eine Mediation auch bei Konflikten ohne Wirtschaftsbezug angewendet werden und wird dort auch seit langem sehr erfolgreich angewandt. Ein großes Anwendungsfeld ist beispielsweise die Familienmediation. Weitere Felder sind Mediation in Schulen, bei Nachbarschaftskonflikten, im Sozialwesen usw. Bei Fragen zur allgemeinen Mediation, zum Teil auch zur Wirtschaftsmediation, und bei der Suche nach geeigneten Mediatoren/innen können die folgenden Vereine/Träger möglicherweise weiterhelfen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und gibt keinen vollständigen Überblick über geeignete Mediationsangebote, da das Angebot in Hamburg und Umgebung sehr groß ist. Neben den unter Ziffer 11 genannten Dienstleistern weisen wir noch auf folgende Anbieter hin:
Die großen Mediationsverbände vermitteln ebenfalls Mediatoren in und um Hamburg, hier eine Auswahl:
Weitere Informationen über Konfliktlösung, Konfliktlöser, Institutionen und einiges mehr in Hamburg erhalten Sie beispielsweise auch noch auf folgenden Internetseiten:

Internationale Mediation

Häufige Fragen

Veranstaltungen

Quartalstreffen

Die bei der Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte gelisteten Mediatoren:innen treffen sich vier mal im Jahr zum gemeinsamen Austausch. Die Treffen sind nicht öffentlich. Weitere Informationen für die gelisteten Mediatoren:innen versenden wir rechtzeitig per E-Mail. Die Termine finden Sie hier.

Live-Mediation

Wir möchten Sie herzlich zu der kostenlosen Veranstaltungsreihe “Live-Mediationsabend” unserer Handelskammer Hamburg einladen. Sie haben bei dieser Veranstaltung die Gelegenheit, eine Mediation live mitzuerleben.