Corona-Steuerhilfegesetz
Rechtsquelle: Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise (Corona-Steuerhilfegesetz)
Gilt ab: ab 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021
- Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten wird von 19 auf 7 Prozent (bzw. 5 Prozent durch das Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) abgesenkt. Das soll das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen mildern.
- Corona-Schutzschild der Bundesregierung: „Steuerliche Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte