Internationale Verträge
Die Gestaltung rechtssicherer Verträge als Basis für erfolgreiche, grenzüberschreitende Geschäfte ist häufig komplex. Es passiert immer wieder, dass Verträge allein unter kaufmännischen Gesichtspunkten und in enger Anlehnung an das deutsche BGB abgeschlossen werden. Damit verzichten Importeure wie Exporteure unbewusst auf ungleich attraktivere Gestaltungsmöglichkeiten. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Chance im internationalen Warenverkehr suchen, benötigen hier Orientierung und qualifizierte Informationen, um für ihr Unternehmen Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Auch mit Blick auf den Brexit ist für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in das Vereinigte Königreich die Überprüfung laufender sowie geplanter Verträge von großer Bedeutung. Spezielle "Brexit-Klauseln" sollten geprüft werden.
Die Handelskammer Hamburg führt regelmäßig Veranstaltungen durch, bei denen zentrale Fragen, die bei der Gestaltung von internationalen Verträgen von grundlegender Bedeutung sind, behandelt werden. Erläutert wird dabei das UN-Kaufrecht, weil dieses ungleich bessere Rechtspositionen vermitteln kann als das deutsche BGB/HGB. Auch die Wahl der richtigen internationalen Lieferbedingungen (Incoterms-Klauseln) sowie Fragen zu ggf. erforderlichen „Brexit-Klauseln“ werden behandelt.
Die Veranstaltung richtet sich sowohl an "Newcomer", als auch an erfahrene Unternehmen in der Außenwirtschaft.
Im Veranstaltungskalender der Handelskammer Hamburg können Sie sich informieren, wann die nächste Informationsveranstaltung geplant ist, oder abonnieren Sie den Veranstaltungs-Newsletter.