EU-Chemikalienrecht

REACH-Registrierungen nach "No-Deal Brexit"

REACH-CLP-Biozid Helpdesk

Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin informiert über die Auswirkungen des Brexit auf bestehende REACH-Registrierungen und gibt Handlungsempfehlungen.
Ab dem 1. Januar 2021 hat die REACH-Verordnung keine Gültigkeit mehr im Vereinigten Königreich (England, Schottland und Wales). Firmen mit Sitz in Nordirland sind von dieser Regelung nicht betroffen. Für den Handel zwischen Nordirland und der EU gilt weiterhin die REACH-Verordnung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des REACH-CLP-Biozid Helpdesk.
Ziel des REACH-CLP-Biozid Helpdesk:
Wir wollen als deutscher Helpdesk insbesondere diejenigen nachgeschalteten Anwender erreichen, die sich auf Lieferketten mit Ursprung in der UK verlassen. Die ECHA stellt eine Liste zur Verfügung, die alle ausschließlich von UK-Unternehmen registrierten Stoffen enthält. Von anfangs knapp über 1000 Stoffen umfasst die aktualisierte Liste immer noch 750 Stoffe! Für diese Stoffe sollten alle betroffenen nachgeschalteten Anwender in der Lieferkette nachprüfen, ob ein Transfer der Registrierung geplant ist. Um keine Versorgungsengpässe zu erleiden, müssen andernfalls diese Unternehmen die entsprechenden Stoffe als Importeur registrieren. Alternativ kann ein vom nicht-EU-Unternehmen bestellter Alleinvertreter die Registrierungspflicht übernehmen.

Europäische Chamikalien-Agentur (ECHA)

Die ECHA rät Unternehmen mit Sitz in Großbritannien weiter, Registrierungen vor dem Ende der Übergangsfrist an “EU-Unternehmen“ zu übertragen. Einen Fragen-Antwort-Katalog, aktuelle Verfahrenshinweise und ein Informationsvideo für Unternehmen finden Sie auf der Website der ECHA hier.

(Britische Regierung)

Die britische Regierung hat zum 1. September aktuelle Informationen für Unternehmen mit Sitz in Großbritannien zusammengestellt, wie diese die europäischen Regularien / REACH bei der Verwendung, der Herstellung, dem Verkauf oder Import von Chemikalien in die EU ab Januar 2021 einhalten können.
Diese Informationszusammenstellung finden Sie hier.